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Insolvenz oder Schulden­vergleich?

Insolvenz oder Schuldenvergleich?

In finanziellen Notseiten und Schuldensituationen gibt es oft nur zwei Möglichkeiten: den freiwilligen Vergleich oder das gerichtliche Insolvenzverfahren. Der Vergleich wird dabei immer beliebter und gilt gut vorbereitet inzwischen auch als erfolgreich. Wir helfen Ihnen gern beim Vergleich weiter und zeigen Ihnen die Vorteile gegenüber einem Insolvenzverfahren auf.

Behalten Sie die Kontrolle!

Im Falle einer Insolvenz geben Sie ein großes Stück über Ihre Kontrolle ab. Nicht jeder möchte all seine Vermögensverhältnisse offenlegen und Häuser sowie Autos einfach dem Insolvenzverwalter übergeben. Der freiwillige Schuldenvergleich ist demnach nicht nur eine Alternative zur Kontrolle, sondern zur Sicherung des eigenen Vermögens. Bei der Insolvenz müssen vollkommen alle Vermögensverhältnisse aufgedeckt werden. Kann der Insolvenzverwalter bestimmte Teile des Vermögens verwerten, so gehen diese zur Tilgung der offenen Forderungen über. Bei einem Vergleich dürfen Sie diese Vermögenswerte jedoch behalten, wenn Sie die Gläubiger auf andere Art und Weise befriedigen können. Für diesen Zweck brauchen Sie einen gewissen finanziellen Spielraum und eine Summe, die sofort zur Verfügung steht. Die wenigsten Gläubiger lassen sich mit einer monatlichen Zahlung zufriedenstellen, sondern wolle eine einmalige Zahlung, um den Verwaltungsaufwand der Forderung möglichst gering zu halten. Bedeutet: Mit aufreichend finanziellen Möglichkeiten sollten Sie immer den freiwilligen Schuldenvergleich einer Insolvenz vorziehen.

Vorteile und Nachteile im Überblick

Bei einer Einmalzahlung erreichen Sie innerhalb kürzester Zeit eine Entschuldung. So bedienen Sie alle Gläubiger mit einer gewissen Quote und sind danach von den Schulden befreit. Statt 6 Jahre Wohlverhaltensphase kann die Entschuldung bereits nach drei Monaten abgeschlossen sein. Des weiteren gibt es eine diskrete Abwicklung ohne Veröffentlichung. Gerade bei Unternehmen ist eine Veröffentlichung in der lokalen Presse nicht wünschenswert. Zusätzlich entfällt die Kontrolle des Insolvenzverwalters und man bleibt unter Eigenverwaltung. Durch die schnelle Lösung der Schuldensituation strebt man außerdem eine schnellere Tilgung aus der Schufa oder dem Schuldenregister an. Ebenso erhalten Sie keine beruflichen Einschränkungen. Zu den Nachteilen zählt lediglich, dass Sie einen Geldbetrag aufbringen müssen, mit dem Sie die Gläubiger bedienen.  

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