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Insolvenz: Wie viele Schulden müssen abbezahlt werden?

Wie viele Schulden müssen abbezahlt werden?

Jeder Schuldner geht mit einer gewissen Höhe an Forderungen in die Insolvenz. Dabei stellen Sie sich häufig die Frage, wie viele Schulden letztlich abbezahlt werden müssen und welchen Teil die Gläubiger noch erhalten. Bei einer Privatinsolvenz richtet sich das nach dem pfändbaren Teil des Einkommens. Nur dieser Teil darf abgeführt werden. Wie hoch die Grenze des pfändbaren Teils ist, hängt von dem Einkommen selbst und den Unterhaltspflichten ab.

Berechnung der Pfändungsgrenze

Der pfändbare Teil wird anhand dieser Daten berechnet. Während des Insolvenzverfahrens und in der Wohlverhaltensphase wird dieser Betrag an den Insolvenzverwalter abgeführt. Er teilt den Betrag an die Gläubiger nach einer vorher berechneten Quote auf. Monat für Monat muss der Betrag neu berechnet werden, da sich etwas an der persönlichen Situation geändert haben kann. Ihr Arbeitgeber ist im Sinne dieser Berechnung verpflichtet, den pfändbaren Teil zu bestimmen und direkt an den Insolvenzverwalter weiterzureichen. Das bedeutet: Sie bekommen den pfändbaren Teil nicht ausgezahlt.

Das Nullverfahren

Unter Abzug der Gerichtskosten geht das eingenommene Geld dann an die Gläubiger weiter. Sie können also davon ausgehen, dass sich der Insolvenzverwalter im Sinne dieses Prozesses bei Ihrem Arbeitgeber melden wird. Allerdings ist ein Insolvenzverfahren kein Entlassungsgrund, sodass Sie keine Sorge um Ihren Job haben müssen. Liegt jedoch das Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze, so müssen Sie keinen Betrag abführen und demnach auch keine Schulden zurückzahlen. Die Gläubiger gehen in diesem Fall leer aus. Das Verfahren wird auch als Nullverfahren bezeichnet. Die Praxis zeigt: Etwa 85 Prozent aller Privatinsolvenzen enden in einem solchen Nullverfahren.  

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