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Insolvenzantrag richtig ausfüllen? Was tun?

Insolvenzantrag richtig ausfüllen:

Ein falsch ausgefüllter Insolvenzantrag zählt als einer der relevanten Versagungsgründe im Insolvenzverfahren. Daher müssen Sie bereits bei der Antragstellung darauf achten, alle Angaben richtig zu formulieren. Zu diesem Antrag gehören auch die Verzeichnisse über die eigenen Vermögenswerte, darin inbegriffen sind auch Vermögensrechte und das Einkommen. Ebenso muss es eine Gläubigerliste mit den Anschriften und der gegen Sie gerichteten Forderungshöhe geben. Gerade diese Verzeichnisse und Listen dürfen nicht falsch ausgefüllt sein. Doch wo können hier Fehler passieren?

Angaben im Insolvenzantrag

Der Insolvenzantrag besteht aus mehreren Seiten und Angaben, je nach dem jeweiligen Insolvenzverfahren. So müssen beispielsweise im Verbraucherinsolvenzverfahren oder Regelinsolvenzverfahren andere Angaben gemacht werden, als in einem Verbraucherinsolvenzverfahren. Alle Angaben und die Erklärung zum Antrag auf Restschuldbefreiung müssen vollständig ausgefüllt sein. Die Informationen dürfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig falsch eingetragen worden sein. Die Fehler passieren vor allem Schuldner, die den Antrag selbst stellen und ohne qualifizierte Unterstützung von einem Rechtsanwalt oder von einer der verschiedenen Schuldnerberatungsstellen. Wir garantieren Ihnen eine unverbindliche Erstberatung und füllen mit Ihnen gemeinsam den Insolvenzantrag aus. Sie erreichen unsere Kanzlei unter: 0711 – 205 263 849

Insolvenzantrag richtig ausfüllen: Welche Fehler sind möglich?

Ein grober Fehler wäre beispielsweise die Nichtangabe eines Gläubigers. Gerade bei einer geringen Anzahl von Gläubigern, muss man die Übersicht behalten und alle Gläubiger einzeln mit ihren Forderungen in einer Gläubigerliste aufführen. Sie dürfen Grundbesitz nicht verschweigen, auch wenn dieser wertausschöpfend belastet ist. Auch die falsche Berufsangabe oder das Verschleiern von Einkommen kann als unvollständiger Insolvenzantrag gewertet werden. Ebenso müssen Sicherungsabtretungen und Kapitalbeteiligungen richtig angegeben werden. Als unrichtig zählt auch, wenn Verbindlichkeiten angegeben werden, die es in Wahrheit nicht gibt.

 

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