Kreditkarte auf Guthabenbasis in der Insolvenz? Auch im Rahmen einer Privatinsolvenz dürfen Sie eine Kreditkarte auf Guthabenbasis einrichten und diese auch benutzen. Wichtig ist hier natürlich die Tatsache der Guthabenbasis. Es handelt sich um eine sogenannte Prepaid-Kreditkarte. Sie müssen die Karte vorher aufladen und können dann das Geld entsprechend nutzen.
Keine neuen Schulden machen
Eine solche Kreditkarte funktioniert nur, wenn auch Geld auf die Karte aufgeladen wurde. Sie dürfen in dieser Phase keine neuen Schulden machen und dürfen deshalb auch keine andere Kreditkarte verwenden. Ein Problem könnten Sie mit diesen Karten dennoch haben. Die Kreditkarten auf Guthabenbasis sind keine vollwertigen Kreditkarten und deshalb nicht von allen Stellen akzeptiert. Autovermieter gehören hier dazu und nehmen derartige Karten häufig nicht an. Es gibt jedoch noch eine Alternative zu den Karten.
Freund richtet ein Konto ein
Vielleicht finden Sie auch einen Freund, der Ihnen ein Konto eröffnet. Sie erhalten auf diesem Konto eine Kontovollmacht, sind jedoch kein Inhaber. So kann Ihnen dieses Konto auch nicht gepfändet werden. Passend dazu beantragen Sie eine Partnerkarte und haben damit als Bevollmächtigter auch Zugriff auf das Konto. Normale EC-Karten werden wiederum überall entgegengenommen und sind weitaus häufiger gültig als die Kreditkarten auf Guthabenbasis.
Kreditkarte auf Guthabenbasis in der Insolvenz? Sie benötigen unsere Hilfe? Wir gehen diesen Weg mit Ihnen!
Es wird unsere Aufgabe sein, Sie von der Beratung bis hin zur Umsetzung der besprochenen Strategie zu begleiten.