Versicherung an einen Angehörigen abtreten
Bei Lebensversicherungen gibt es die Möglichkeit, die Police an einen nahen angehörigen abzutreten. Hier kann es jedoch zu Problemen mit dem Insolvenzverwalter kommen. Wichtig sind direkte Verhandlungen. Zunächst muss ermittelt werden, welchen Rückkaufswert die Lebensversicherung hat. Im zweiten Schritt kann der Angehörige des Schuldners den entsprechenden Betrag als Zahlung an den Insolvenzverwalter anbieten. Diese Zahlung muss aus seinem eigenen Vermögen erfolgen. Der Vorteil: Die Versicherung kann weiterhin bestehen bleiben, ohne die Einbußen bei einer Kündigung hinzunehmen. In einem solchen Fall hat der Insolvenzverwalter keinen Grund mehr, die Abtretung anzufechten.
Zwischenfinanzierung als zweite Möglichkeit
Oftmals handelt es sich um sehr hohe Beträge. Hier wird es dem Angehörigen nicht immer gelingen, den Betrag dauerhaft aufzubringen. Eine Zwischenfinanzierung könnte hier sinnvoll sein. So kann es beispielsweise gelingen, den Betrag durch ein Bankdarlehen dem Insolvenzverwalter zur Verfügung zu stellen. Ebenso gibt es Unternehmen, die sich auf den Ankauf solcher Versicherungen spezialisiert haben. Sie nehmen die Versicherungen entgegen und zahlen die Beträge aus. Der Erlös liegt hier meist höher, als der von der Lebensversicherung angebotene Wert bei einem Rückkauf. Vor einer Insolvenz sollten Sie deshalb immer die Stand bei den einzelnen Versicherungen prüfen lassen. Â
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