Zum Inhalt springen

Mehr Transparenz bei der Schufa

Mehr Transparenz bei der Schufa:

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) speichert derzeit Daten von rund 67,5 Millionen Menschen und etwa 5,3 Millionen Firmen. Diese Zahlen zeigen, dass der Schufa Daten fast jedes Deutschen vorliegen. Doch den meisten betroffenen ist unklar, wie die Schufa ihre Informationen verarbeitet und wie Sie schnell eine Auskunft der eigenen Daten erlangen können. Aktuell wird das Verfahren angezweifelt: Es wird mehr Transparenz bei der Schufa gefordert.

1. Wer steckt hinter der Schufa?

Das wirtschaftliche Schicksal eines Bürgers oder eines Unternehmens liegt in Händen der Auskunfteien. Doch was sind Auskunfteien? Die Schufa ist eine privatwirtschaftlich organisierte deutsche Wirtschaftsauskunftei, die Daten über die Bonität und Kreditwürdigkeit von den Teilnehmern am Wirtschaftsverkehr sammelt, verarbeitet, speichert und weitergibt. Die gewonnenen Informationen werden an anfragende Stellen bei Geschäftsvorfällen mit finanziellen Ausfallrisiken weitergegeben. Hier lesen Sie mehr über die Institution der Schufa.

2. Was macht die Schufa?

a) Scoring

Die Schufa erhält Informationen über die Bonität von Marktteilnehmern. Die etwa 9000 Vertragspartner der Schufa liefern ihr die Daten. Beim anschließenden Scoring nutzt die Schufa Informationen zu Bankkonten, Krediten, Bürgschaften und ähnliches. Dabei macht sich die Schufa zur Aufgabe, die Bonität von Wirtschaftsteilnehmern zu bewerten. Andere Auskunfteien (wie etwa Creditreform Boniversum, Crif Bürgel und Aryato Infoscore) arbeiten nach einem ähnlichen Prinzip. Genau hier liegt eine Ursache des Problems: Die Berechnung der Scores ist für die betroffenen Verbraucher kaum nachvollziehbar.

b) Abfrage der Informationen durch Firmen und Banken

Nachdem die Schufa und die ähnlich vorgehenden Auskunfteien die Informationen bewertet haben, sind sie vor allem für die Vertragspartner der Schufa abrufbar. Wer Informationen liefert, bekommt nämlich entsprechende Auskünfte. Bevor Banken, Firmen oder Vermieter neue Verträge schließen, fragen sie diesen Scoring-Status der Auskunfteien über die Verbraucher ab.

3. Transparenz-Projekt: Was soll in Zukunft anders werden?

a) Das Scoring- Verfahren

Jeder Verbraucher soll Einblick bekommen, wie die Schufa die eigene Bonität anhand von bestimmten Merkmalen bewertet: Auch die Gewichtung der Merkmale muss offen gelegt werden. Laut Katharina Barley, der Bundesministerin für Verbraucherschutz, stünden die Auskunfteien dabei in der Pflicht, sämtliche Vorgänge offen zu legen.

Datensatz veröffentlicht: Scoring wird erneut angezweifelt

Es wurde ein Datensatz von Freiwilligen veröffentlicht. Achtung: Dieser ist NICHT repräsentativ: Ende November wurden vom Bayrischen Rundfunk und vom Spiegel 2800 Auskünfte veröffentlicht: Dabei zeigte sich, dass Scorings oftmals auf viel zu wenig Informationen bauen. Hierzu trat dieses Beispiel auf: Die Schufa bewertete einen Betroffenen auf der Grundlage, dass er ein Girokonto und einen Handyvertrag hat. Außerdem spielen die Kriterien Alter und Geschlecht bei der Bewertung eine weitere Rolle. Das Beispiel zeigt, dass die Schufa oftmals Auskünfte in den Markt einbringt, die auf sehr spärlichen Informationen bauen. Indem teilweise auf kaum mehr Informationen, als auf das Geschlecht gebaut wird, soll nun auch geprüft werden, ob von der Auskunft eine diskriminierende Wirkung ausgeht. Hierfür will Barley nun kämpfen. Die private Auskunftei wehrt sich: Die Offenlegung der Bewertungskriterien gefährde die Zuverlässigkeit der Prüfung und biete Zahlungsunwilligen die Möglichkeit, das eigene Scoring zu beeinflussen. Außerdem wurde das Verfahren 2010 allen Beauftragten der Datenschutzbehörden von Bund und Ländern bereits offen gelegt.

b) Der Zugang zu gespeicherten Daten

Auf Verbraucherseite wird darüber hinaus der Zugang zu eigenen Informationen beanstandet. Es bestünden zu viele Hindernisse auf dem Weg zur Selbstauskunft. Seit 2010 besteht die gesetzliche Pflicht, dass Verbraucher ihren Status bei der Schufa einmal jährlich kostenlos abfragen können. Dieser Service wird aber nicht zur Zufriedenheit aller Verbraucher umgesetzt. Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bemängelt, dass die Daten zwar verfügbar, aber schwer zu finden sind. Die Onlineaufbereitung auf der Homepage der Schufa sei irreführend. Man gelange zunächst auf eine kostenpflichtige Auskunft, bevor man sich zur kostenfreien Auskunft durchklicken muss. Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung rechtfertigt diese Unterscheidung der Bonitätsauskünfte: Nur bei der Bezahlvariante kann die Schufa garantieren, dass sie die persönlichen Daten der Verbraucher schützt. Die Verbraucherschutzzentrale befürchtet in diesem Zusammenhang, dass die die Verbraucher hier einem Trick der Schufa verfallen: Dass sie sich unbewusst für die Bezahlvariante entscheiden, ohne dies zu wollen.

4. Fazit

Das zuständige Ministerium erwägt, die Scoring-Bewertung zu regulieren und für mehr Transparenz zu sorgen. Auch inwieweit das Diskriminierungsverbot durchgreifen kann und beachtet werden muss, soll neu erörtert werden. Geschäftgeheimnisse der Auskunfteien sind zwar zu wahren. Die schutzwürdigen Interessen der Verbraucher dürfen hinter den Interessen der Auskunfteien aber auf keinen Fall zurück stehen. Allerdings müssen Bewertungsmaßstäbe für Verbraucherschutzorganisationen nachvollziehbar sein. Die Kriterien sollen offen gelegt und der Kontrolle durch Behörden zugänglich sein. Wir, die Kanzlei Schmidt, werden Sie über alle für Sie relevanten Neuerungen informieren.

 

Wollen Sie alle relevantes Details noch einmal nachhören? Wir bieten Ihnen zu diesem und anderen brennenden Themen Videos an, die auf Ihre Fragen eingehen

Mehr Transparenz bei der Schufa: Mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zu vielen anderen Themen finden Sie auf der Homepage der Kanzlei Schmidt.

Für hilfreiche Videos zu anderen Fragestellungen klicken Sie hier.


Kompaktes Wissen zum Thema Schulden und Insolvenz: Downloaden Sie sich jetzt unseren Insolvenzratgeber als eBook mit über 160 Seiten Fachwissen!
Kostenfreier Download eBook „Insolvenzratgeber“ hier klicken