Nach der Insolvenz:
Nach dem Insolvenzverfahren befindet sich der Schuldner in der sogenannten Wohlverhaltensphase. In dieser Zeit leben Sie deutlich befreiter, sind jedoch immer noch an den Insolvenzverwalter gebunden. Viele Schuldner wissen nicht, was sie in dieser Zeit ohne Erlaubnis des Verwalters tun dürfen.
Was ist erlaubt?
Sie dürfen in der Wohlverhaltensphase beispielsweise ohne Rückmeldung zum Insolvenzverhalter in den Urlaub fahren oder die Wohnung wechseln. Der Verwalter ist lediglich für die Insolvenzmasse da. Wie Sie ihr pfändungsfreies Einkommen ausgeben, bleibt allein Ihnen überlassen. Nach der Verwertung der Insolvenzmasse und der Aufnahme aller Schulden wird der Schlusstermin der Insolvenz durch das Gericht bekanntgegeben. Bei einer Regelinsolvenz liegt dieser Termin nach ca. drei bis vier Jahren. Allerdings ist der Termin unterschiedlich ausgelegt. Mit diesem Schlusstermin endet die eigentliche Insolvenz und es beginnt die Wohlverhaltenszeit. Ab dem Gerichtsbeschluss dauern die Insolvenz und Wohlverhaltenszeit genau sechs Jahre. Auch hier gibt es mittlerweile deutlich verkürzte Insolvenzen, je nach Tilgungsgrad der Schulden. In dieser Zeit sollten Sie keine neuen Schulden machen und müssen alles dafür tun, um die Lage nicht noch zu verschlimmern. Beispielsweise sollten Sie sich eine Arbeit suchen, mit der sie ein angemessenes Gehalt verdienen.
Was geschieht nach erfolgreichem Abschluss?
Ist die Wohlverhaltensphase erfolgreich abgeschlossen, erlässt das Gericht unter einem erneuten Beschluss die restlichen Schulden. Dies wird auch als Restschuldbefreiung bezeichnet. In der Schufa sind Sie jedoch immer noch vorgemerkt. Für weitere drei Jahre steht hier verzeichnet, dass sie eine Verbraucherinsolvenz durchgeführt haben. Danach ist auch dieser Eintrag gelöscht und Sie können ein vollkommen neues Leben beginnen. Â
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