Nicht automatisch versagt
Ihre Restschuldbefreiung ist nicht automatisch in Gefahr, wenn Sie in der Insolvenz neue Schulden machen. Sie brauchen also keine Angst haben, sollten Sie in derartige Umstände gelangen. Allerdings werden Sie nach der Zeit der Insolvenz nur von den Schulden befreit, die bis zum Antrag angelaufen sind. Alle Schulden nach dem Verfahren und während der Wohlverhaltensphase müssen wieder neu beglichen werden. Diese bleiben also bestehen und sind nicht hinfällig. Sämtliche Schulden aus dem Insolvenzantrag unterliegen der Restschuldbefreiung und sind nach der festgelegten Zeit erloschen.
Gefahr: Gläubiger
Machen Sie nach der Eröffnung des Verfahrens neue Schulden, haften Sie ganz normal für diese Schulden. In der Regel müssen Sie diese nach der Restschuldbefreiung zurückbezahlen. Ein Problem ergibt sich jedoch mit den betroffenen Gläubigern. Erfährt ein alter Insolvenzgläubiger von den neuen Schulden, so kann er einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen. Das bedeutet, Sie werden auch die alten Schulden nach der Insolvenz nicht los. Ihr Antrag und alle Mühen waren damit leider umsonst. Aus diesem Grund kann man nur jedem Schuldner raten, besonders vorsichtig mit neuen Schulden umzugehen. Wird Ihnen einmal die Restschuldbefreiung verwehrt, so können Sie erst wieder nach 10 Jahren ein neues Insolvenzverfahren anstreben, um endlich schuldenfrei zu sein.  Â
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