Zum Inhalt springen

Neustart garantiert: Wie Privatinsolvenz Ihr Leben verändern kann

Wir helfen Ihnen in schwierigen fianziellen Situations

Unter einer Privatinsolvenz, bekannt auch als Verbraucherinsolvenzverfahren, versteht man die gerichtlich angeordnete Entschuldung für Individuen, die keiner selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Nach Durchlaufen der sogenannten Wohlverhaltensphase wird die Restschuldbefreiung erteilt, was bedeutet, dass die Schulden erlassen werden.

Ein Fallbeispiel: Die Geschichte von Thomas

Thomas hatte viel Geld in sein eigenes Geschäft gesteckt, aber leider lief es nicht gut. Dann kamen noch hohe Arztrechnungen dazu. Bald sah er keinen Ausweg mehr aus seinen Schulden. Die Entscheidung, Privatinsolvenz anzumelden, war für ihn ein großer Schritt.

Thomas erzählt: „Am Anfang war es echt hart, mich zur Privatinsolvenz zu entschließen. Aber die Hilfe, die ich bekommen habe, war super. Jetzt, drei Jahre später, bin ich ohne Schulden und kann nochmal von vorne anfangen. Diese Erfahrung hat mir gezeigt, dass es immer eine Lösung gibt.“

Diese Geschichte zeigt, dass das Privatinsolvenzverfahren Menschen in schwierigen finanziellen Situationen helfen kann, einen Neuanfang zu machen. Es gibt immer Hoffnung und Unterstützung, um wieder auf einen guten Weg zu kommen.

I: Wesentliche Informationen kurzgefasst

Entschuldungsverfahren Sicherheit

  • Bei einem Insolvenzverfahren sind die Gesamthöhe der Schulden und die Anzahl der Gläubiger irrelevant (siehe § 301 InsO).

Maximale Dauer: 3 Jahre

  • Innerhalb von 3 Jahren können Schulden erlassen werden

Schutzmechanismus gegenüber Gläubigern

  • Mit der Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens kommt der Schutz vor Pfändungen und Vollstreckungen zum Tragen (siehe §§ 88, 89 InsO), wodurch Gläubiger den Schuldner nicht mehr kontaktieren dürfen.

Beginn des Entschuldungsverfahrens

  • Den ersten Schritt zur Erlangung der Restschuldbefreiung bildet eine Schuldnerberatung. Unsere spezialisierte Kanzlei unterstützt bundesweit bei der Schuldenbefreiung und bereitet die Privatinsolvenz innerhalb von 4 bis 6 Wochen vor.

Viele Mandanten empfinden den Schritt zur Beantragung einer Privatinsolvenz als groß. Häufig wird das Thema vermieden, auch aufgrund seiner Komplexität. Daher bietet unsere Kanzlei eine kostenfreie telefonische Erstberatung zur Bewertung Ihrer persönlichen Schuldenlage an. Wir haben alle relevanten Informationen zum Thema Privatinsolvenz für Sie zusammengestellt.

II. Einblicke in den Prozess der Privatinsolvenz

1. Vorbereitungsphase

Alles beginnt mit der richtigen Vorbereitung!

Die Einschätzung Ihrer finanziellen Situation ist der erste Schritt zur Schuldenfreiheit. Unsere Kanzlei, die sich auf Insolvenzrecht spezialisiert hat, bewertet Ihre individuelle Lage. Diese Ersteinschätzung ist kostenlos. Anschließend entscheiden Sie selbst, ob Sie den Weg der Privatinsolvenz gehen möchten.

Falls für Sie eine Privatinsolvenz in Frage kommt, stehen wir Ihnen als Kanzlei zur Seite. Wir kümmern uns um die Vorbereitung des Verfahrens, inklusive der Ermittlung Ihrer Gläubiger und der Antragstellung, geben Ihnen rechtliche Empfehlungen zur Vorbereitung und beantworten all Ihre Fragen.

Die Vorbereitung dauert etwa 6 Wochen. Nach Einreichung Ihres Insolvenzantrages dauert es im Durchschnitt einen Monat, bis das Verfahren vom Gericht eröffnet wird. Auf Wunsch begleiten wir Sie auch während des Verfahrens.

2. Das Insolvenzverfahren

Ihr Weg zur Entschuldung beginnt!

Rund einen Monat nach Einreichung des Insolvenzantrags wird das Verfahren offiziell eröffnet. Sie werden darüber per Post informiert. Von diesem Zeitpunkt an sind Sie vor Pfändungen und Vollstreckungen geschützt. Sollte dennoch ein Gerichtsvollzieher erscheinen, zeigen Sie ihm den Eröffnungsbeschluss.

Die Dauer des Verfahrens beträgt abhängig von Ihrer Rückzahlungsfähigkeit 3 Jahre. Die Höhe der eventuell zu zahlenden Beträge wird durch die Pfändungstabelle festgelegt.

3. Restschuldbefreiung

Endlich schuldenfrei!

Nach 3 Jahren wird die Restschuldbefreiung ausgesprochen (siehe § 301 InsO). Damit endet das Insolvenzverfahren und Ihre Schulden werden erlassen. Ausnahmen bilden Schulden aus unerlaubten Handlungen. Unabhängig vom Gläubiger werden alle Schulden nach 3 Jahren erlassen.

Wie das Insolvenzverfahren Menschen in unterschiedlichen, schwierigen Situationen helfen kann, einen Weg aus der Schuldenfalle zu finden und gemeinsam einen Neuanfang zu wagen erfahren Sie von Jens und Anna L.:

Jens und Anna gerieten nach dem Verlust ihres Geschäfts und dem Einbruch ihres Einkommens in finanzielle Schwierigkeiten. Das Paar entschied sich gemeinsam für den Weg der Privatinsolvenz, um einen Neustart zu wagen.

Zitat von Jens und Anna: „Die Privatinsolvenz war für uns beide ein schwieriger, aber notwendiger Schritt. Wir hatten Angst vor dem Stigma und den Konsequenzen. Doch was wir fanden, war Verständnis und eine echte Chance auf einen Neubeginn. Heute sind wir nicht nur schuldenfrei, sondern auch stärker als Paar. Wir haben gelernt, mit Geld umzugehen und unsere Finanzen gemeinsam zu managen.“

III. Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz

Eine Privatinsolvenz ist unter bestimmten Bedingungen möglich:

1. Zahlungsunfähigkeit – Es liegen Schulden vor, die nicht mehr beglichen werden können.

2. keine selbstständige Tätigkeit – Andernfalls kommt das Regelinsolvenzverfahren zur Anwendung.

3. bei früherer Selbstständigkeit weniger als 20 Gläubiger (siehe § 304 Abs. 2 InsO).

4. Ihr Hauptwohnsitz befindet sich in Deutschland – Zum Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens sollte Ihr Wohnsitz in Deutschland sein (§ 2 InsO). Nach der Eröffnung und dem ersten Termin können Sie bei Bedarf ins Ausland umziehen.

IV. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen einer Privatinsolvenz finden Sie hier

Hinweis: Ein Einkommen ist keine Voraussetzung für eine Privatinsolvenz.

Auch Empfänger von Bürgergeld sowie Rentner können eine Privatinsolvenz beantragen. Das Verfahren wird auch bei niedrigem Einkommen eröffnet, wobei ein Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt wird. Diese Kosten werden vom Staat vorgestreckt und drei Jahre nach Beendigung des Verfahrens erlassen, sollte sich Ihre finanzielle Situation nicht verbessern.

Sonderfall: Eigenantrag nach Gläubigerantrag

Wenn ein Gläubiger einen Insolvenzantrag stellt, ist schnelles Handeln gefragt. Wir erstellen umgehend einen Eigenantrag innerhalb der Frist, um eine Insolvenz ohne Restschuldbefreiung zu vermeiden. Bei einem Gläubigerantrag suchen Sie bitte schnellstmöglich professionelle Hilfe. Selbst kurz vor Ablauf der Frist können wir Ihnen noch helfen, indem wir Ihren Fall bevorzugt behandeln.

Weitere Informationen zum Umgang mit Gläubigeranträgen finden Sie hier: Privatinsolvenz in Deutschland: Ein Weg aus der Schuldenfalle.

Handeln Sie jetzt! Sind Sie bereit, den ersten Schritt in Richtung einer schuldenfreien Zukunft zu machen? Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite. Nutzen Sie die Chance auf einen Neuanfang und kontaktieren Sie uns noch heute für Ihre kostenlose Erstberatung. Rufen Sie uns an unter 07152-93954-0 oder besuchen Sie unsere Website www.sg-kanzlei.de, um mehr zu erfahren und einen Beratungstermin zu vereinbaren. Warten Sie nicht länger – beginnen Sie jetzt Ihren Weg zur finanziellen Freiheit!


Kompaktes Wissen zum Thema Schulden und Insolvenz: Downloaden Sie sich jetzt unseren Insolvenzratgeber als eBook mit über 160 Seiten Fachwissen!
Kostenfreier Download eBook „Insolvenzratgeber“ hier klicken