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Pfändung von Erstattungs- und Vergütungs­ansprüchen

 

Wenn Sie Ihren Zahlungsverbindlichkeiten als Schuldner nicht nachkommen, droht die Pfändung. Eine Maßnahme zur Pfändung und Vollstreckung wird auf Antrag eines Gläubigers durchgeführt. Mittels dieses Beitrags wollen wir Ihre Aufmerksamkeit darauf lenken, dass auch eine Pfändung von Erstattungs- und Vergütungsansprüchen möglich ist.

Voraussetzungen einer wirksamen Pfändung von Erstattungs- und Vergütungsansprüchen

Damit eine Pfändung wirksam wird muss

  • der Pfändungsbeschluss wirksam und
  • dieser wirksam zugestellt sein,
  • der Pfändungsschuldner erstattungsberechtigt und
  • der gepfändete Anspruch verfügbar sein.

Den Pfändungsbeschluss erlässt das örtlich und sachlich zuständige Amtsgericht. Der Pfändungsbeschluss bewirkt, dass Erstattungs- und Vergütungsansprüche mit einem Pfandrecht belastet werden. Nur wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Pfändung wirksam und ungeeignet, ein Pfändungspfandrecht zu begründen.

Antragspflicht und Pfändungsarten

Ohne einen Antrag zur Pfändung, wird kein Gerichtsvollzieher auf Sie als Schuldner zukommen. Nur mit einem Antrag von einem Insolvenzgläubiger kann eine Pfändung in Gang gesetzt werden. Hierbei gibt es verschiedene Aufträge zur Durchführung der Pfändung. Zu den zuvor erwähnten unterschiedlichen Pfändungsarten gehören :

  • Kontopfändung
  • Lohnpfändung
  • Sachpfändung
  • Pfändung anderer Vermögensrechte
  • Zwangsversteigerung
  • Eidesstaatliche Versicherung

Pfändung von Vermögensrechten

Zu den pfändbaren Vermögensrechten gehören auch Erstattungs- und Vergütungsansprüche. Dieser Beitrag verdeutlicht, dass nicht nur körperlich greifbare Gegenstände oder bilanziell erfasste Werte pfändbar sind. Vielmehr sind auch Ihre Erstattungs- oder Vergütungsansprüche, die Sie innehaben, erfasst. Sind derartige Ansprüche noch nicht an Sie ausbezahlt, kann das Gericht veranlassen, dass diese Beträge ohne Umwege direkt an Ihre Gläubiger übermittelt werden. Dies kann im ersten Moment sehr fragwürdig und missverständlich erscheinen. Diese Vorgehensweise will jedoch das unnötige Hin- und Herzahlen von Geldern vermeiden. Wenn Sie sich unsicher sind, wieso Sie Ansprüche aus ähnlichen Anwartschaften noch nicht ausbezahlt bekommen haben, obwohl diese längst überfällig sind, hilft Ihnen ein professioneller Rat.

 

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