Vertrauen ist besonders wichtig
In diesem Fall nimmt der Insolvenzverwalter keinen Kontakt zu dem Arbeitgeber auf. Als Schuldner haben Sie selbst jedoch die Pflicht, den pfändbaren Teil des Einkommens an den Insolvenzverwalter weiterzugeben. Diese Regelung kommt in der Praxis sehr selten vor. Außerdem geht der Insolvenzverwalter nur auf diesen Punkt ein, wenn er dem Schuldner vertrauen kann. Er steht vor einer schwierigen Situation. Schließlich soll das Arbeitsverhältnis nicht gefährdet werden. Andererseits ist der Insolvenzverwalter jedoch auch verpflichtet, den pfändbaren Teil des Einkommens direkt beim Arbeitgeber einzuziehen.
Lohnpfändungen vor der Insolvenz
Jede Lohnpfändung oder Abtretung vor der Insolvenz, wird mit der Verfahrenseröffnung unwirksam. Auch sämtliche Pfändungen oder Lohnabtretungen werden unwirksam. Der Insolvenzverwalter hat nun die Aufgabe, alles zu verteilen und im Sinne aller Insolvenzgläubiger zu handeln. Â
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