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Pfändungen ohne den Arbeitgeber

  Pfändungen ohne den Arbeitgeber? Was bedeutet das? Eine Insolvenz kann für Arbeitnehmer verschiedene Nachteile außer der Lohnpfändung mit sich ziehen. Erfährt der Arbeitgeber von der Insolvenz, kann er den Vertrag nach der Probezeit kündigen. Außerdem besteht die Gefahr des Mobbings durch die Arbeitskollegen oder den Arbeitgeber selbst. In diesem Fall können Pfändungen ohne den Arbeitgeber auch über andere Regelungen vollzogen werden.

Vertrauen ist besonders wichtig

In diesem Fall nimmt der Insolvenzverwalter keinen Kontakt zu dem Arbeitgeber auf. Als Schuldner haben Sie selbst jedoch die Pflicht, den pfändbaren Teil des Einkommens an den Insolvenzverwalter weiterzugeben. Diese Regelung kommt in der Praxis sehr selten vor. Außerdem geht der Insolvenzverwalter nur auf diesen Punkt ein, wenn er dem Schuldner vertrauen kann. Er steht vor einer schwierigen Situation. Schließlich soll das Arbeitsverhältnis nicht gefährdet werden. Andererseits ist der Insolvenzverwalter jedoch auch verpflichtet, den pfändbaren Teil des Einkommens direkt beim Arbeitgeber einzuziehen.

Lohnpfändungen vor der Insolvenz

Jede Lohnpfändung oder Abtretung vor der Insolvenz, wird mit der Verfahrenseröffnung unwirksam. Auch sämtliche Pfändungen oder Lohnabtretungen werden unwirksam. Der Insolvenzverwalter hat nun die Aufgabe, alles zu verteilen und im Sinne aller Insolvenzgläubiger zu handeln.  

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