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Phasen der Privatinsolvenz: Ein Überblick über das gesamte Verfahren

 

Phasen der Privatinsolvenz? Die Privatinsolvenz hilft in einer Lage, in der Ihr verfügbares Einkommen schon seit einiger Zeit nicht mehr ausreicht, um Ihren Verbindlichkeiten rechtzeitig nachzukommen. Scheidung, Krankheit oder Arbeitslosigkeit sind häufige Gründe für eine solche Situation. Aber wenn Sie nachhaltig in Zahlungsverzug geraten, drohen Ihnen unangenehme Konsequenzen. Jetzt die richtigen Entscheidungen zu treffen, ist nicht leicht. Jetzt kommt es darauf an, Ihre bestehenden Verbindlichkeiten zu reduzieren oder Sie unter Umständen von Ihren Schulden zu befreien. Vor Beantragung der Privatinsolvenz sollten Ihnen die folgenden zeitlichen Dimensionen der Phasen der Privatinsolvenz bekannt sein, um Ihr weiteres Handeln planen zu können.

1. Wann kann ich die Privatinsolvenz anmelden?

Die Phasen der Privatinsolvenz werden durch die Verfahrenseröffnung eingeleitet: Die Privatinsolvenz muss beantragt werden, wenn einer der sieben Insolvenzgründe vorliegt. Zuvor muss der Antragstellende für einen Einigungsversuch mit jedem der Insolvenzgläubiger in Verbindung gesetzt haben. Die Bemühungen dürfen jedoch nicht älter als sechs Monate zurückliegen. Eine fachkundige Stelle muss bestätigen, dass der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan gescheitert ist. Hierzu zählen Notare, Schuldnerberatungsstellen oder Insolvenzanwälte. Dieser ist in den meisten Fällen schon allein durch die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners gegeben. In der Regel wird das Gericht einen weiteren Versuch zur Einigung mit den Gläubigern anstreben. Basis ist der Schuldenbereinigungsplan. Sollte dieser Versuch ebenso scheitern, kommt es zur Eröffnung des Verfahrens.

2. Wann ist die Privatinsolvenz sinnvoll?

Ein Privatinsolvenzverfahren ist die Alternative zur Rückzahlung Ihrer Schulden gegenüber den Gläubigern. Bevor Sie die Privatinsolvenz einleiten, wollen Sie natürlich wissen, ab wann sich dieses Verfahren lohnt, wenn Sie die Schulden auch anders beseitigen können. Die Beantwortung dieser Frage hängt von drei Faktoren ab: Diese sind die Verfahrenskosten, Ihr derzeitiges Vermögen und Ihr Verdienst in den nächsten Jahren. Im Insolvenzverfahren bleibt Ihr Vermögen, das unterhalb der Pfändungsgrenze liegt, verschont. Somit garantiert das Verfahren, dass Ihr Existenzminimum gesichert ist. Diesen Vorteil genießen Sie ausschließlich im Insolvenzverfahren. Ihre Gläubiger werden primär ihre eigene Situation im Blick und somit wenig Verständnis für Ihr Existenzminimum haben, wenn Sie die Schulden ohne Insolvenzverfahren tilgen. Sind Ihre Schulden höher als das pfändbare Vermögen und das pfändbare Einkommen, das Sie in sechs Jahren voraussichtlich erzielen werden, ist die Privatinsolvenz aus Ihrer Sicht als Schuldner die bessere Lösung. Sie werden mit Insolvenzverfahren schneller von Ihren Schulden frei und können Ihren Neustart früher wagen.

3. Dauer bis zur Eröffnung bzw. wann beginnt die Privatinsolvenz?

Wann werden die Phasen der Privatinsolvenz in Gange gesetzt? Bevor ein privates Insolvenzverfahren eröffnet wird, durchläuft der Schuldner einige Schritte. Zunächst muss der Schuldner einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern unternehmen. Nur unter Vorlage dieser Bescheinigung ist es im Anschluss möglich, dass Schuldner beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens stellen können. Im Anschluss strebt das Gericht erneut einen Einigungsversuch mit den Gläubigern an. Ist auch dieser erfolglos, kann das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet werden. Die Bearbeitungszeit für einen solchen Insolvenzantrag liegt bei etwa vier bis sechs Wochen.

4. Wann bin ich schuldenfrei?

Die Insolvenzordnung bietet überschuldeten Schuldnern die Möglichkeit, sich innerhalb von sechs Jahren (zuzüglich der außergerichtlichen Vorbereitungszeit) von ihrem Schuldenberg zu befreien, selbst wenn während der gesamten Verfahrenslaufzeit kein pfändbares Einkommen oder Vermögen erzielt werden kann. Durch die Regelung der Kostenstundung können so auch völlig Mittellose an dem Verfahren teilnehmen und eine Entschuldung erreichen. Seit dem 1. Juli 2014 ist für Verbraucher, die zumindest die Verfahrenskosten selbst tragen können, eine Verkürzung des Verfahrens auf fünf Jahre möglich. Können neben den Kosten auch noch 35 Prozent der angemeldeten Schulden innerhalb von drei Jahren beglichen werden, kann eine Restschuldbefreiung bereits zu diesem Zeitpunkt erfolgen.

5. Wann bin ich wieder kreditwürdig?

Dem Betroffenen steht nach der Restschuldbefreiung sein Einkommen uneingeschränkt zur Verfügung. Dazu gehört auch derjenige Anteil, der oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegt, und der während der sechsjährigen WVP, der Wohlverhaltensperiode, an den Insolvenzverwalter abgeführt werden musste. Dadurch verbessert sich aus dieser Sichtweise heraus die Bonität. Sie ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, einen aufgenommenen Kredit pünktlich und vollständig zurückzahlen zu können. Für die Bewertung der Kreditwürdigkeit durch Banken und Sparkassen ist das Einkommen jedoch nur eine von mehreren Grundlagen. Mit Ausnahme einiger weniger Onlinebanken sind alle anderen Kreditinstitute ein Geschäftspartner der privaten Wirtschaftsauskunftei Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa. Sie legen ihrer Bonitätsbewertung den Schufa-Score zugrunde. Das ist ein in Prozentpunkten zusammengefasster rechnerischer Wert aller Eintragungen in der Schufa-Datenbank. Je weiter der Score von der Bestmarke hundert Prozent entfernt ist, umso schwächer ist er.

6. Wann wird der Schufa-Eintrag gelöscht?

Bei positiver Erledigung der Forderungen und bei der Rückzahlung sämtlicher Kredite und offenen Posten gibt es eine Löschung der Einträge nach drei Jahren. In der Praxis handelt es sich meist um das Ende des dritten Kalenderjahres. Alle negativen Einträge, die vorher noch Gegenstand des Insolvenzverfahrens waren, werden mit der Restschuldbefreiung aus der Schufa gestrichen. Die Forderung muss also nicht in voller Höhe beglichen werden, wenn das Insolvenzverfahren als erfolgreich gilt und der Verbraucher die Restschuldbefreiung ausgesprochen bekommen hat. Die Restschuldbefreiung selbst wird ebenso in einem Register gespeichert und hier nach 6 Monaten wieder gelöscht. Jeder darf das Register der Insolvenzbekanntmachungen einsehen innerhalb von zwei Wochen nach der Veröffentlichung. Weitere Daten nach diesem Zeitraum müssen angefordert werden. Bei einer negativen Schufa erhalten alle Einträge mit der Restschuldbefreiung einen Erledigungsvermerk. Das komplette Löschen geschieht jedoch erst mit Ablauf der drei Jahre. Erhält man die Restschuldbefreiung nach der Wohlverhaltensphase nicht, so wird auch dieser Eintrag erst nach drei Jahren gelöscht.

7. Wann kommt der Gerichtsvollzieher?

Während des gesamten Verfahrens sind Schuldner vor der Vollstreckung durch ihre Gläubiger geschützt: Es drohen keine Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, kein Besuch des Gerichtsvollziehers und keine Konto- oder Gehaltspfändung mehr. Während des Insolvenzverfahrens darf dem Schuldner nur das genommen werden, was auch bei einer Zwangsvollstreckung weg wäre. Was vom Gehalt bleibt, richtet sich nach der Pfändungstabelle. Notwendige Arbeitsmittel, wie zum Beispiel das Werkzeug eines Handwerkers oder der Laptop eines Journalisten, können nicht gepfändet werden. Dadurch, dass Ihre Schulden und Ihr Vermögen während der Insolvenz vom Insolvenzverwalter verwaltet werden, überprüft der Gerichtsvollzieher nicht mehr, ob noch Vermögen vorhanden ist.

8. Wann ist die Privatinsolvenz beendet?

Die Privatinsolvenz ist beendet, wenn der Schuldner schuldenfrei ist. Diese Frage ist oben schon beantwortet. Die aktuelle Situation für Verbraucher wird sich jedoch bald verbessern: Das europäische Parlament, die Kommission und der europäische Rat haben sich in einem Beschluss geeinigt und erlassen wohl im Juni 2019 eine neue Verordnung: Ziel ist es, die Laufzeit von Privatinsolvenzen auf drei Jahre zu verkürzen. Dies erfolgt dann unabhängig von jeglichen Tilgungsquoten. Dem gegenüber gewinnen dann andere Vorgaben an Bedeutung mittels derer ermittelt wird, ob die restlichen Schulden erlassen werden: Eine Vorgabe könnte zum Beispiel die Tragung der Verfahrenskosten sein. Anschließend haben die Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit, um die Verordnung in nationales Recht umzusetzen. Dann gelten die europäischen Grundsätze als deutsche Gesetze für die Verbraucher in Deutschland.

9. Kann ich die Privatinsolvenz verkürzen?

Durch die Einführung des neuen Insolvenzrechts im Juli 2014 kann die Privatinsolvenz deutlich verkürzt werden und dauert nicht mehr die geplanten sechs Jahre. Auch nach fünf oder nach drei Jahren kann bereits eine Restschuldbefreiung erreicht werden. Das verkürzte Verfahren erfordert ausreichende liquide Mittel. Wie bereits erwähnt ist wegen einer europäischen Richtlinie eine Verkürzung aller Verfahren zu erwarten.

10. Ihr Erfolg ist unser Ziel!

Phasen der Privatinsolvenz? Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service: Es wird unsere Aufgabe sein, Sie von der Beratung bis hin zur Umsetzung der besprochenen Strategie zu begleiten. Dabei umfasst unser Leistungspaket neben den rechtlichen, auch die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten.

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