Miete und Strom weiterhin zahlen
Natürlich brechen Sie in einer Privatinsolvenz nicht ihr komplettes gesellschaftliches Leben ab. Es gibt lebenswichtige Dinge, die Sie weiterhin bedienen müssen. Dazu gehören die Miete, der Strom und alle anderen Zahlungen, die zum Leben beitragen. Schließlich wollen Sie auch nach der Privatinsolvenz weiterhin in einer Wohnung wohnen, Strom beziehen und Wasser nutzen. Es bringt Ihnen nichts, noch mehr Gläubiger dieser Art auf Ihre Seite zu ziehen. Bei allen anderen Gläubigern gibt es jedoch keine Ausnahme. Sie stehen kurz vor einer Insolvenz und zahlen am besten nichts mehr.
Der Weg zum Gerichtsvollzieher
Bis zur Aufforderung zur eidesstattlichen Versicherung dauert es meist nicht lange. Der Gerichtsvollzieher wird Ihnen einen Brief mit einem Termin zukommen lassen. Diesen Termin müssen Sie wahrnehmen, brauchen jedoch keine weiteren Zahlungen mehr leisten. Mit dem Eintritt der Verbraucherinsolvenz gilt die eidesstattliche Versicherung als wirkungslos. Es ergibt also keinen Sinn, den Termin beim Gesichtsvollzieher nicht wahrzunehmen. Erklären Sie unter Anweisung des Gerichtsvollziehers die eidesstattliche Versicherung. Sie brauchen keine Angst haben, dass sich dieses Vorgehen auf Ihre spätere Restschuldbefreiung auswirkt. Weitere Post und Anrufe der Gläubiger können getrost ignoriert werden. Mit dem Gerichtsbeschluss und der Eröffnung der Insolvenz treten Sie endgültig unter Pfändungsschutz.
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