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Privatinsolvenz bei Schrottimmobilien?

Privatinsolvenz bei Schrottimmobilien: Eine Schrottimmobilie kann viele Privatbesitzer in den Ruin treiben. Hier gibt es zwei Möglichkeiten, die Immobilie schnell wieder loszuwerden. Zum einen kann man den Verkäufer in einem Klageverfahren zur Rücknahme zwingen. Die andere Möglichkeit ist eine Privatinsolvenz, da Verhandlungen mit der Bank oder gar ein Schadensersatzanspruch in diesem Fall aussichtslos sind.

Schnelles Handeln erforderlich

Mit einer Schrottimmobilie dürfen Sie nicht lange warten. An der Situation können Sie nichts weiter ändern, Sie müssen die Immobilie schnellstmöglich wieder loswerden. Über den Kauf können Sie sich später noch ärgern. Verschiedene Möglichkeiten stehen Ihnen hier zur Verfügung. Es könnte beispielsweise der Verkäufer zur Rücknahme gezwungen werden. Der Bundesgerichtshof hatte sich in den letzten Jahren oft mit diesem Thema befasst und die Rechte für den Verbraucher deutlich gestärkt. Ein Verkäufer muss demnach den Erwerber der Immobilie umfassend über die Risiken aufklären, die mit dieser Kapitalanlage einhergehen. Viele Verbraucher nutzen eine solche Immobilie zu Anlagezwecke. Sobald der Verkäufer die Belehrung des Kunden nicht nachweisen kann oder dieser Pflicht gar nicht nachkommt, hat er sich schadensersatzpflichtig gemacht. Infolge dessen können Sie die Rückabwicklung des Kaufes beantragen.

Weitere Schadensersatzansprüche

Als Käufer besitzen Sie nicht nur Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veräußerer. Auch der Finanzberater, der das Geschäft vermittelt hat, kann hier zur Rechenschaft gezogen werden. Derartige Fälle sind jedoch nur schwer durchzusetzen. Entweder ist der Verkäufer ohnehin pleite oder die Ansprüche sind bereits verjährt. Danach folgen Verhandlungen mit den Banken. Sie sollen die Immobilie wieder zurücknehmen oder die Kreditraten stunden. Allerdings können Sie sich nur eine geringe Chance ausrechnen. Derartige Stundungen sind nur möglich, wenn die Immobilie bald wieder etwas abwirft.

Insolvenzverfahren als letzten Ausweg

Ihre letzte Möglichkeit ist ein Insolvenzverfahren. Sind alle genannten Wege bisher aussichtslos geblieben, müssen Sie ein Insolvenzverfahren vorbereiten. Gern hilft Ihnen unsere Kanzlei dabei. Bei vielen Verbrauchern ist das die einzige Möglichkeit, die Schrottimmobilie überhaupt noch loszuwerden.

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  Privatinsolvenz bei Schrottimmobilien: Mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zu vielen anderen Themen finden Sie auf der Homepage der Kanzlei Schmidt. Für hilfreiche Videos zu anderen Fragestellungen klicken Sie hier.


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