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Privatinsolvenz – Brauche ich wirklich einen Anwalt?

Die finanzielle Notlage ist für viele Menschen ein schwerer Schicksalsschlag. Hohe Schulden, Mahnungen und drohende Pfändungen können das Leben erheblich belasten. Ein Ausweg kann die Privatinsolvenz sein. Doch stellt sich die Frage: Ist ein Anwalt dafür notwendig, oder kann man die Insolvenz auch ohne professionelle rechtliche Unterstützung durchführen?

Rechtlicher Bezug

Die Privatinsolvenz ist in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt und steht verschuldeten Privatpersonen offen. Sie dient dazu, binnen drei Jahren schuldenfrei zu werden. Das Verfahren umfasst verschiedene Phasen, darunter den Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern, den Antrag auf Eröffnung der Privatinsolvenz und die sogenannte Wohlverhaltensphase.

Rein rechtlich ist es nicht zwingend erforderlich, einen Anwalt zu beauftragen. Allerdings muss vor dem Insolvenzantrag ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern unternommen werden. Hierfür wird eine Bescheinigung von einer geeigneten Stelle benötigt. Diese können ausstellen:

  • Anwälte,
  • Schuldnerberatungsstellen,
  • Notare oder
  • bestimmte andere anerkannte Stellen.
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Erfolgsberichte

Viele Betroffene, die sich ohne rechtliche Beratung in das Insolvenzverfahren begeben haben, berichten von Schwierigkeiten: unvollständige Anträge, Fristversäumnisse oder Fehler in den Unterlagen können dazu führen, dass der Antrag abgelehnt oder verzögert wird. Wer hingegen auf einen Anwalt oder eine professionelle Schuldnerberatung setzt, erhöht die Erfolgschancen erheblich.

Lesen Sie auch: Von der Insolvenz zur Freiheit: Meine Rettungsgeschichte!

Beispiel: Herr M., verschuldet durch eine gescheiterte Selbstständigkeit, versuchte zunächst, den Antrag selbst zu stellen. Er übersah dabei wichtige Unterlagen, sodass der Antrag mehrfach zurückgewiesen wurde. Erst mit der Hilfe eines Fachanwalts konnte er den Antrag erfolgreich stellen und das Verfahren beginnen.

„Grundsätzlich kann eine Privatinsolvenz auch ohne Anwalt eingereicht werden. Dennoch empfehle ich dringend professionelle Unterstützung, um Fehler zu vermeiden. Eine kompetente Beratung stellt sicher, dass die Anträge korrekt eingereicht und Fristen eingehalten werden. Zudem kann ein erfahrener Anwalt in vielen Fällen bessere Ergebnisse bei der Gläubigerverhandlung erzielen.“

Rechtsanwalt Rüdiger Schmidt, spezialisiert auf Insolvenzrecht, erklärt.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Privatinsolvenz selbst anmelden?
Ja, das ist möglich. Allerdings ist es ratsam, sich zumindest eine Schuldnerberatung oder einen Anwalt zur Hilfe zu holen.

Was kostet ein Anwalt für die Privatinsolvenz?
Die Kosten variieren je nach Komplexität des Falls. Bei uns können Sie pauschal mit ca. 1.500,00 € rechnen. In bestimmten Fällen kann Beratungshilfe beantragt werden.

Gibt es kostenlose Alternativen?
Ja, gemeinnützige Schuldnerberatungen bieten kostenlose Hilfe an. Allerdings gibt es hier oft lange Wartezeiten.

Was passiert, wenn mein Antrag Fehler enthält?
Fehlerhafte Anträge können abgelehnt oder verzögert werden. Dadurch kann sich die gesamte Insolvenz verzögern.

Fazit

Ein Anwalt ist nicht zwingend erforderlich, aber in den meisten Fällen sehr empfehlenswert. Wer Fehler vermeiden und das Verfahren reibungslos durchlaufen möchte, sollte sich professionelle Hilfe holen. Alternativ sind gemeinnützige Schuldnerberatungen eine gute Wahl, wenn man die langen Wartezeiten in Kauf nehmen kann.

Stehen Sie vor einer Privatinsolvenz und wissen nicht, wie Sie vorgehen sollen? Holen Sie sich rechtlichen Rat oder wenden Sie sich an eine Schuldnerberatung oder an einen Fachanwalt für Insolvenzrecht. Jetzt handeln, um schnell schuldenfrei zu werden!

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Begriffserklärung/Glossar

Privatinsolvenz:
Ein gerichtliches Verfahren zur Entschuldung von Privatpersonen.

Insolvenzordnung (InsO):
Gesetzliche Grundlage für Insolvenzverfahren in Deutschland.

Wohlverhaltensphase:
Zeitraum, in dem bestimmte Pflichten erfüllt werden müssen, um die Restschuldbefreiung zu erhalten.

Restschuldbefreiung:
Gerichtlicher Erlass verbleibender Schulden nach erfolgreichem Insolvenzverfahren.

Schuldnerberatung:
Beratungsstelle zur Unterstützung von verschuldeten Personen.


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