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Privatinsolvenz: Das sollten Sie vorher retten

Dieses Vermögen sollten Sie vorher retten: Vor der Verbraucherinsolvenz sollten Sie einige Überlegungen zum vorhandenen Vermögen treffen. Vom Gesetz her dürfen Sie kein Vermögen retten und trotzdem versuchen es viele Schuldner. Sie selbst entscheiden, ob auch Sie diesen Weg beschreiten wollen. Wir zeigen Ihnen gern die Grenzen zwischen den erlaubten und den verbotenen Taten auf. Die dürfen in der Privatinsolvenz Ihr Vermögen für den Lebensunterhalt Ihrer Familie verwenden und maßvoll aufbrauchen. Die Betonung liegt hier auf dem Wort maßvoll. Sie dürfen also nicht wesentlich über die Pfändungsgrenzen hinausgehen. Besitzen Sie beispielsweise eine Unterhaltspflicht und verdienen einen Nettobetrag von 1.200 Euro, so dürfen Sie zu Ihrem Vermögen noch ca. 200 Euro hinzugeben. Danach greift die Pfändungsgrenze. Je nach Region wird auch ein höherer Betrag noch toleriert. Das hängt jedoch vom Gericht und dem Richter ab.

Schulden von Ersparnissen abbauen

Ihre Ersparnisse dürfen Sie natürlich auch dafür verwenden, die angestauten Schulden abzubauen. Wie Sie das Geld verteilen und in welcher Höhe bleibt Ihnen überlassen. Geraten Sie während der Insolvenz in eine Erbschaft, so geht der komplette Betrag an den Insolvenzverwalter über. Befinden Sie sich bereits in der Wohlverhaltensperiode, so dürfen Sie zumindest die Hälfte behalten. Eine Möglichkeit wäre hier, das Erbe auszuschlagen und an die nachfolgenden Erben zu geben. Möglicherweise zeigen diese sich erkenntlich und teilen das Erbe auf. Damit geht kein Cent an den Insolvenzverwalter über.

Was passiert mit dem eigenen Auto?

Vermögenswirksame Leistungen und Lebensversicherungen können Sie gänzlich einstellen. Es ergibt keinen Sinn diese weiter zu bedienen, wenn die Beträge ohnehin an den Insolvenzverwalter gehen. Teure Fahrzeuge fallen ebenso in die Insolvenzmasse rein. Eine Ausnahme besteht nur, wenn Sie zur Ausübung des Berufs das Fahrzeug benötigen. Lassen Sie sich hier von Ihrem Arbeitgeber eine schriftliche Bestätigung aushändigen. Schichtarbeiter erreichen Ihren Arbeitsplatz beispielsweise kaum über die öffentlichen Verkehrsmittel. Dann darf eine Ausnahme gewährt werden. Andernfalls müssen Sie den Wagen abgeben. Die letzte Möglichkeit wäre, das eigene Fahrzeug zum Schätzpreis aus der Insolvenzmasse herauszukaufen. Oder ein Freund oder Verwandter kauft Ihnen ein Fahrzeug und lässt Sie damit fahren. Die Versicherung darf auf Ihren Namen laufen. Sie dürfen nur kein Eigentümer des Fahrzeugs sein.

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