Schulden von Ersparnissen abbauen
Ihre Ersparnisse dürfen Sie natürlich auch dafür verwenden, die angestauten Schulden abzubauen. Wie Sie das Geld verteilen und in welcher Höhe bleibt Ihnen überlassen. Geraten Sie während der Insolvenz in eine Erbschaft, so geht der komplette Betrag an den Insolvenzverwalter über. Befinden Sie sich bereits in der Wohlverhaltensperiode, so dürfen Sie zumindest die Hälfte behalten. Eine Möglichkeit wäre hier, das Erbe auszuschlagen und an die nachfolgenden Erben zu geben. Möglicherweise zeigen diese sich erkenntlich und teilen das Erbe auf. Damit geht kein Cent an den Insolvenzverwalter über.
Was passiert mit dem eigenen Auto?
Vermögenswirksame Leistungen und Lebensversicherungen können Sie gänzlich einstellen. Es ergibt keinen Sinn diese weiter zu bedienen, wenn die Beträge ohnehin an den Insolvenzverwalter gehen. Teure Fahrzeuge fallen ebenso in die Insolvenzmasse rein. Eine Ausnahme besteht nur, wenn Sie zur Ausübung des Berufs das Fahrzeug benötigen. Lassen Sie sich hier von Ihrem Arbeitgeber eine schriftliche Bestätigung aushändigen. Schichtarbeiter erreichen Ihren Arbeitsplatz beispielsweise kaum über die öffentlichen Verkehrsmittel. Dann darf eine Ausnahme gewährt werden. Andernfalls müssen Sie den Wagen abgeben. Die letzte Möglichkeit wäre, das eigene Fahrzeug zum Schätzpreis aus der Insolvenzmasse herauszukaufen. Oder ein Freund oder Verwandter kauft Ihnen ein Fahrzeug und lässt Sie damit fahren. Die Versicherung darf auf Ihren Namen laufen. Sie dürfen nur kein Eigentümer des Fahrzeugs sein.
Sie brauchen professionelle Hilfe? Wir gehen diesen Weg mit Ihnen!
Es wird unsere Aufgabe sein, Sie von der Beratung bis hin zur Umsetzung der besprochenen Strategie zu begleiten.
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