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Privatinsolvenz trotz geringer Einkünfte möglich?

Privatinsolvenz trotz geringer Einkünfte: Das Insolvenzverfahren für Privatpersonen ist nicht von dem aktuellen Einkommen abhängig. Auch Menschen mit einem geringen Einkommen ohne Zahlungen an die Gläubiger können ein solches Verfahren durchlaufen und erhalten danach die Restschuldbefreiung. In der Fachsprache ist hier von einem masselosen Verfahren die Rede. Liegen Ihre Einkünfte unterhalb der Pfändungsgrenze, können Sie trotzdem ein Insolvenzverfahren beantragen. In diesem Fall gehen die Gläubiger zwar leer aus, doch Ihnen bleibt die Restschuldbefreiung nicht untersagt. Nach der Zeit des Insolvenzverfahrens sind Sie wieder schuldenfrei. Man spricht hier von einem masselosen Verfahren. Viele Insolvenzen sind ein solches masseloses Verfahren, da die Gläubiger kein Vermögen haben und oft ein Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze besitzen. Die einzige Folge bei diesem Fall ist die Stundung der Gerichtskosten. Sie müssen die Kosten für das Verfahren mit dem Insolvenzantrag stunden lassen. Erst mit der Erteilung der Restschuldbefreiung müssen Sie diese Kosten noch zurückzahlen. Sie belaufen sich meist auf eine Höhe von ca. 2.500 Euro und können selbst in kleinen Raten zurückgezahlt werden. Das hängt von Ihrem persönlichen Einkommen ab. Allerdings ist für die Rückzahlung ein maximaler zeitlicher Rahmen von vier Jahren vorgesehen.

Insolvenzverwalter schreitet ein

Beziehen Sie während der Insolvenz ein Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze, haben jedoch höhere Qualifikationen, kann Sie der Insolvenzverwalter zur Arbeitssuche auffordern. Sie sind in der Pflicht, einen angemessenen Beruf auszuüben, der auch ihren Qualifikationen entspricht. Hintergrund ist die Befriedigung einiger Gläubiger mit dem Teil, der über die Pfändungsgrenze hinausgeht. Gegen dieses Recht können Sie nicht viel machen und müssen regelmäßig die Bewerbungsschreiben vorlegen. Ein kleiner Tipp: Die neuen Arbeitgeber werden über das Insolvenzverfahren nicht sonderlich erfreut sein. Es ist allerdings Ihr gutes Recht, die Bewerbung so aufzubauen und die Fakten zu nennen.

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