Zum Inhalt springen

Ratgeber: Pfändung in andere Vermögensrechte

 

Pfändungen in andere Vermögensrechte: Pfändungen beziehen sich nicht nur auf das vorhandene Vermögen eines Schuldners. Sie können auch in andere Vermögensrechte hineingreifen. Dazu zählen beispielsweise Ansprüche aus der Lebens- und Rentenversicherung, Urheberrechte oder Schutzrechte. Als Voraussetzung benötigt der Insolvenzgläubiger einen vollstreckbaren Titel, der auch dem Schuldner zugestellt werden muss.

Antrag auf Pfändung in ein Vermögensrecht

Mit dem vollstreckbaren Titel muss der Gläubiger den Antrag auf Pfändung in ein Vermögensrecht bei Gericht stellen. Auch ein bevollmächtigtes Inkassounternehmen oder eine Anwaltskanzlei können diesen Antrag entsprechend stellen. Stimmen sämtliche Voraussetzungen, erlässt das Gericht einen Pfändungsbeschluss. Dieser Pfändungsbeschluss muss dem Drittschuldner zugestellt werden.

Was sind andere Vermögensrechte?

Zu den anderen Vermögensrechten zählen selbstständig pfändbare Rechte, bei denen der Schuldner der Rechtsinhaber ist. Hier kann es sich um Anwartschaftsrechte an beweglichen Sachen handeln. Das betrifft beispielsweise den Eigentumsvorbehalt von gekauften luxuriösen Sachen. Gleiches gilt für die Anwartschaftsrechte aus der Lebens- oder Rentenversicherung. Derartige Rechte an beweglichen Sachen sind nur pfändbar, wenn auch der Gegenstand an sich pfändbar wäre. Unter einem Anwartschaftsrecht versteht man immer einen gesicherten Anspruch auf ein Recht, das man später in vollem Umfang erwirbt. Das beste Beispiel ist der Kauf eines Fahrzeugs auf Raten. Ist die Finanzierung noch nicht abgeschlossen, gilt die Bank als Eigentümer. Jedoch hat der Schuldner hier in Aussicht, später der Eigentümer zu werden. Gleiches gilt für die Auszahlung einer Versicherungssumme. Auch hier kann sich der Gläubiger entsprechend eintragen lassen. Weitere Anwartschaftsrechte sind:

  • Dauerwohnrecht
  • Patentrecht
  • Urheberrecht
  • Markenrecht
  • Ansprüche aus einer Domain
  • Anteile des Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen
  • Anteil beim Miterbe

Gern bieten wir Ihnen in unserer erfahrenen Kanzlei Unterstützung zum Thema Pfändungen.

Andere Vermögensrechte gepfändet? Mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zu vielen anderen Themen finden Sie auf der Homepage der Kanzlei Schmidt.

Für hilfreiche Videos zu anderen Fragestellungen klicken Sie hier.


Kompaktes Wissen zum Thema Schulden und Insolvenz: Downloaden Sie sich jetzt unseren Insolvenzratgeber als eBook mit über 160 Seiten Fachwissen!
Kostenfreier Download eBook „Insolvenzratgeber“ hier klicken