Keine Rücksicht auf Pfändungsgrenzen
Die Schulden bei Ihrer Hausbank lassen sich grundsätzlich auch regulieren. In den meisten Fällen wird ein Girokonto und ein Sparguthaben bei der Bank geführt. Auf das Girokonto geht ihr monatliches Einkommen ein? Dann ist Vorsicht geboten. Die Bank besitzt ein vertragliches Pfandrecht an Ihrem kompletten Guthaben. Das bedeutet: Bemerkt die Bank Ihre Zahlungsunfähigkeit oder eine drohende Insolvenz, so kann das komplette Konto gepfändet werden. Auf eine vorhandene Pfändungsgrenze braucht die Bank keine Rücksicht zu nehmen. Sie stehen demnach ohne Einkommen da, bis die Schulden bei der Bank beglichen sind.
Neues Konto eröffnen
Bevor demnach die Verhandlungen mit der Hausbank beginnen, sollten Sie sich ein neues Konto bei einer anderen Bank anlegen. Sofern noch keine Lohnpfändung oder Kontopfändung besteht, lassen Sie sich das Einkommen auf das neue Konto überweisen. So können Sie weiterhin über das Geld verfügen. Danach beginnt die Schuldenregulierung mit der Hausbank. Über eine Einmalzahlung oder eine Ratenzahlung kann man sich hier auf einen Vergleich einigen. Die Bank kann Ihnen das Einkommen nicht pfänden und wird deutlich schneller auf den Vergleich eingehen. Behalten Sie sich jedoch Ihre Lebensgrundlage mit der Einkommenszahlung auf ein anderes Konto. Schulden bei der eigenen Hausbank?
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Es wird unsere Aufgabe sein, Sie von der Beratung bis hin zur Umsetzung der besprochenen Strategie zu begleiten.
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