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Selbstbehalt in der Insolvenz – was sagt die Pfändungstabelle?

Was sagt die Pfändungstabelle?

In jeder Privatinsolvenz gibt es für den Schuldner einen Selbstbehalt. Die Grenzen dafür werden in der Pfändungstabelle (Pfändungstabelle und Selbstbehalt) geregelt. Ziel ist es, die Existenz mit diesem Pfändungsschutz abzusichern. Da die Pfändungsgrenzen öffentlich gemacht werden, haben Sie als Schuldner stets den Überblick über ihren Selbstbehalt in der Privatinsolvenz. Der Vorteil: Sie wissen vorher, ob Ihnen die finanziellen Mittel für den Lebensunterhalt ausreichen.

Selbstbehalt in der Insolvenz: Alleinstehend oder Familie?

Die aktuellen Pfändungsfreigrenzen hängen von den individuellen Lebensverhältnissen ab. Ein alleinstehender Schuldner ohne Unterhaltspflichten bekommt hier eine Freigrenze von 1.049,99 Euro zugesprochen. Dieser Betrag darf von niemandem gepfändet werden und ist monatlich abzurufen. Doch Vorsicht: Liegt noch eine Kontopfändung vor und das Konto muss als P-Konto geführt werden, gibt es eigene Pfändungsgrenzen für das Konto. Bekommt man beispielsweise durch die Unterhaltsverpflichtungen einen höheren Freibetrag im Monat zugesprochen, muss dieser auch auf dem Konto anerkannt werden. Andernfalls gehen diese Beträge nochmals vom Konto mit ab. Das Gericht selbst oder zuständige Sozialstellen können die Bestätigung an die Bank senden, die entsprechend die Grenzen anhebt. Je nach der Anzahl der Unterhaltspflichten erhöht sich der Betrag automatisch.

Pfändungsgrenze überschritten

Erreichen Sie als Schuldner trotz einer geregelten Arbeit nicht die Pfändungsgrenze, so brauchen Sie auch im Falle einer Insolvenz nichts zu befürchten. Großer Vorteil ist hier, dass auch das P-Konto aufgehoben werden kann, da alle Pfändungen inaktiv werden. Unterhalb der Grenzen kann auch der Insolvenzverwalter keine Pfändung vornehmen. Der festgeschriebene Betrag bleibt Ihnen also erhalten. Allerdings gibt es verschiedene Pflichten, die Sie in der Insolvenz beziehungsweise Wohlverhaltensphase zu erfüllen haben.

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