Selbstständigkeit während Privatinsolvenz: Die Privatinsolvenz ist für viele Schuldner oft der letzte Ausweg. Der Unterschied zu anderen Insolvenzverfahren ist hier, dass kein Unternehmen darin verwickelt ist. Der Schuldner haftet mit seinem kompletten privaten Vermögen und kann nach vorgegebenem Zeitraum eine Restschuldbefreiung anstreben. Wichtige Frage für viele Schuldner ist, ob sie sich während der Privatinsolvenz dennoch selbstständig machen können? Rein rechtlich ist das Anmelden eines Gewerbes während der Privatinsolvenz problemlos möglich. Vor allem darf der Insolvenzverwalter derartige Tätigkeiten nicht untersagen. Der Schuldner ist in der Pflicht, seine Einkommensverhältnisse nicht mutwillig zu verschlechtern. Eine Selbstständigkeit könnte demnach ein guter Anfang sein, mehr Geld im Monat zu verdienen. Demnach werden auch die Gläubiger besser bedient.
Wirtschaftliche Faktoren entscheiden
Bei der Entscheidung und dem Entschluss zur Selbstständigkeit zählen rein wirtschaftliche Faktoren für den Schuldner. Allerdings können zahlreiche insolvenzrechtliche Probleme mit einem solchen Schritt ausgelöst werden. Besser prüfen Sie das Vorhaben im Vorfeld mit dem Insolvenzverwalter. Auch wir helfen Ihnen bei der Erstellung eines Konzepts und gehen mit Ihnen die vorliegenden Möglichkeiten durch. In den seltensten Fällen untersagt jedoch der Insolvenzverwalter eine Selbstständigkeit. Die Aussicht auf Restschuldbefreiung bleibt Ihnen erhalten. Jedoch ist eine Selbstständigkeit auch viel mit neuen Schulden verbunden, die Sie zwingend vermeiden müssen.
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Es wird unsere Aufgabe sein, Sie von der Beratung bis hin zur Umsetzung der besprochenen Strategie zu begleiten.
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