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Verbraucher­insolvenz oder Regelinsolvenz – was muss ich anmelden? – Die richtige Wahl entscheidet über den Verlauf des Verfahrens –

Was muss ich anmelden?

Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz: Die Wahl des richtigen Insolvenzverfahrens richtet sich nach der Art der persönlichen Einkünfte. Wer seinen Verdienst aus selbstständiger Tätigkeit erhält, beispielsweise als Freiberufler, Gewerbetreibender oder Unternehmer, muss im Ernstfall eine Regelinsolvenz anmelden. Arbeitnehmer, Arbeitslose oder Rentner gehen in die Verbraucherinsolvenz. Ein Verfahren zur Regelinsolvenz müssen Sie auch als ehemaliger Selbstständiger anmelden, wenn Sie mehr als 20 Gläubiger haben und Schulden aus Arbeitsverhältnissen bestehen, beispielsweise Ihren ehemaligen Mitarbeitern gegenüber. Auf das letztliche Ergebnis nimmt die Wahl des Verfahrens keinen Einfluss. In jedem Fall wird ein Insolvenzverfahren eröffnet mit dem Ziel der Restschuldbefreiung. Allerdings unterschieden sich die Verfahren minimal in ihrem Ablauf.

Auf den Insolvenzverwalter kommt es an

Der erste Unterschied ist beim Insolvenzverwalter zu finden. Für das Regelinsolvenzverfahren sind die Verwalter deutlich geschulter und arbeiten mit mehr Nachdruck. Sie werden versuchen, sämtliches Vermögen aus dem Unternehmen für die Gläubiger zu verwerten. Bei einer Verbraucherinsolvenz ist der Insolvenzverwalter in Aussicht auf eine geringere Vergütung etwas gelassener. Er nimmt sämtliche Daten und Vermögenswerte des Schuldners auf. Auch hier werden die Vermögenswerte veräußert, jedoch nicht mit einem derartigen Nachdruck. Der betroffene Schuldner und sein Umfeld gehen in eine deutlich ruhigere Insolvenz. Demnach wird die Verbraucherinsolvenz als etwas angenehmer beschrieben. Ehemaligen Selbstständigen ist deshalb zu raten, die Anforderungen für ein Verfahren zur Verbraucherinsolvenz zu erfüllen. Andernfalls gibt es ohnehin das Gesetz vor, welches Verfahren man anstreben muss. Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam die Rechtslage und sagen Ihnen gern, welches Verfahren für Sie infrage kommt. Außerdem übernehmen wir die Vorbereitungen und die Antragstellung.

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  Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz: Mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zu vielen anderen Themen finden Sie auf der Homepage der Kanzlei Schmidt. Für hilfreiche Videos zu anderen Fragestellungen klicken Sie hier.


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