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Vorläufiges Insolvenz­verfahren – was ist das?

 

Vorläufiges Insolvenzverfahren: Mit dem Einreichen von Ihrem Insolvenzantrag beginnt das vorläufige Insolvenzverfahren. Hierbei spricht man von der Zeit bis zur eigentlichen Eröffnung des Verfahrens. Das Gericht prüft in genau dieser Phase der Insolvenz das Schuldnervermögen. Darüber hinaus können Sicherungsmaßnahmen für das Vermögen getroffen werden, um alle Insolvenzgläubiger gleich zu behandeln.

Der vorläufige Insolvenzverwalter

Zunächst kann das Gericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen. Dies geht meist mit einem allgemeinen Verfügungsverbot für den Schuldner einher. Das bedeutet: Sie dürfen nun nicht mehr über Ihr eigenes Vermögen verfügen. Der vorläufige Insolvenzverwalter muss sämtliche Vermögen für die Insolvenzmasse sichern. Daneben wird ein Sachverständiger bestellt, der Ihr Eigenheim oder andere Wertgegenstände begutachtet. Danach kommt es auf die Bilanzsumme, die Umsätze und die Arbeitnehmeranzahl an, ob ein vorläufiger Gläubigerausschuss gerichtlich bestellt werden muss.

Schwacher oder starker Insolvenzverwalter?

Im Zusammenhang der vorläufigen Insolvenz ist oft von einem schwachen oder starken Insolvenzverwalter die Rede. Beim schwachen Insolvenzverwalter bleibt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis beim Schuldner. Allerdings muss der Schuldner hier stets die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters einholen, wenn er eine Rechnung begleicht oder sein Vermögen verwertet. Ohne diese Zustimmung ist die Verfügung komplett unwirksam. Wird ein starker vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt, bekommt der Schuldner durch das Gericht ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Der Insolvenzverwalter entscheidet nun selbst, wie das Vermögen verwertet wird und sichert im Sinne der Gläubiger sämtliche Werte des Schuldners.

Benötigen Sie Hilfe?

Gerade in der Phase vor dem Insolvenzantrag muss alles gut geplant und durchdacht sein. Mit dem Einreichen des Antrags oder auch mit den somit verbunden Aufgaben helfen wir Ihnen – die Rechtsanwälte und ein Fachanwalt für Insolvenzausrecht aus Eislingen, Leonberg, Stuttgart und Tübingen -gern weiter. Als zuverlässige Kanzlei stehen wir Ihnen für alle Fragen zur Verfügung.

 

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