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Vorsicht Mithaftung Bürge: eigene Schuldenfalle – Worüber Sie sich bei einer Bürgschaftsübernahme bewußt sein sollen.

Vorsicht Mithaftung Bürge:

Mithaftung bei Bürgen: Manche Schuldner gelten mit ihrem eigenen Einkommen nicht komplett als kreditwürdig. Um dennoch die finanzielle Unterstützung einer Bank oder eines Kreditinstituts zu bekommen, wird ein Bürge oder ein Mitschuldner eingesetzt. Die anfangs nur als Formalität geltende Unterschrift kann den Mitschuldnern jedoch schnell zum Verhängnis werden. Wenn alle Stricke reißen und der Kreditnehmer nicht mehr zahlen kann, werden sich Banken und Kreditinstitute an Sie als Mitschuldner wenden, und zwar in vollem Umfang. Schützen Sie sich selbst vor einer solchen Schuldenfalle.

Bedeutung: Mithaftung und Bürgschaften

Eine Mithaftung und auch eine Bürgschaft sind Schuldverpflichtungen. Diesem Sachverhalt müssen Sie sich klar sein, wenn Sie eines der beiden Dinge unterschreiben. Bei manchen Kreditverträgen ist es nötig, einen zweiten Kreditnehmer zu definieren. Oftmals ist es der Lebenspartner, der für den anderen Partner einspringt und eine Bürgschaft unterschreibt. Oftmals wird behauptet, es geht lediglich um die Formalität. Allerdings können auch Sie als Mitschuldner einen finanziellen Schiffbruch erleiden und werden mit in die Insolvenz gezogen. Was am Anfang unscheinbar wirkt, wird schnell zu einer harten Realität. Sobald die Raten eines Kreditvertrags nicht rechtzeitig gezahlt werden, macht der Kreditgeber die volle Summe geltend. Das bedeutet: Der Kreditvertrag wird gekündigt und muss schnellstmöglich ausgelöst werden. Kann der Kreditnehmer dieses Geld nicht aufbringen, stehen Sie in Mithaftung oder Bürgschaft als nächster in der Reihe.

Bürgschaftserklärungen ungültig?

Manche Bürgschaftserklärungen sind ungültig und dürfen nicht in den Kreditvertrag mit eingebunden werden. Bevor Sie also ein solches Dokument unterschreiben, sollte der Vorgang immer von einer Rechtsberatung bzw. einem Rechtsanwalt geprüft werden. Ist der Schuldner bereits beim Verlangen der Bürgschaft zahlungsunfähig, so können Sie auch in diesem Fall rechtlich gegen Ihre Haftung vorgehen.

 

 

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