Keine weiteren Kosten
Erfolgreiche Vergleichsverhandlungen gehen mit einem sofortigen Stopp der Pfändungen einher. Auch Zinsen oder anderen Kosten werden während der Verhandlungen nicht mehr anfallen. Hier trifft man eine entsprechende Einigung mit den Insolvenzgläubigern. Der Schuldenbestand bleibt damit auf einem Punkt stehen und wird nicht durch unnötige Zinsen oder Gebühren noch weiter erhöht. Bei einem erfolgreichen außergerichtlichen Vergleich kann außerdem das Insolvenzverfahren abgewandt werden. Somit entstehen keine Gerichtskosten für das Verfahren und es muss kein Insolvenzverwalter bestellt werden. Ohne Verfahren gibt es außerdem keine öffentliche Bekanntmachung und es ist eine größtmögliche Diskretion gegeben.
Ziel ist der Schuldenerlass
Bei den Verhandlungen zum außergerichtlichen Vergleich geht es um einen Erlass der Schulden. Dabei soll nicht die komplette Forderung wegfallen. In der Praxis ist ein Erlass bis zu 70 Prozent möglich. Staatliche Einrichtungen verzichten nur ungern auf die Forderungen und sind schwieriger zu einem Vergleich zu überreden. Dafür können jedoch Geldbußen und Geldstrafen ein Teil der Verhandlungsmasse sein. Bei einer Insolvenz stünden diese Forderungen nicht in der Restschuldbefreiung. Die besten Erfolge erzielt man mit einer einheitlichen Ratenzahlung. Somit werden mehrere Raten monatlich an die Insolvenzgläubiger ausgehändigt. Meist sind unsere Mandanten nach sechs Jahren auch ohne Insolvenzverfahren schuldenfrei. Noch einfacher ist die Einmalzahlung zu sehen. Hier endet sofort der Verwaltungsaufwand für die Gläubiger und Sie ziehen einen Schlussstrich unter ihren Schulden.
Vorteile mit dem außergerichtlichen Vergleich:
Wir gehen diesen Weg mit Ihnen!
Es wird unsere Aufgabe sein, Sie von der Beratung bis hin zur Umsetzung der besprochenen Strategie zu begleiten.
Mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zu vielen anderen Themen finden Sie auf der Homepage der Kanzlei Schmidt. Für hilfreiche Videos zu anderen Fragestellungen klicken Sie hier.