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Wann bekomme ich Insolvenzgeld?

Wann bekomme ich Insolvenzgeld? Insolvenzgeld gleicht Lohnrückstände bei der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers aus. Somit kann der persönliche Lebensstandard des Arbeitnehmers trotz Insolvenz gehalten werden. Träger für dieses Geld ist die Agentur für Arbeit. Für die Zahlung müssen jedoch einige Voraussetzungen geschaffen sein.

Gültiger Arbeitsvertrag

Anspruch auf Insolvenzgeld haben Sie nur, wenn Sie einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem insolventen Arbeitnehmer haben oder für ihn in diesem Rahmen tätig waren. Hier gehören Heimarbeiter oder beschäftigte Studenten sowie Schüler, Auszubildende und geringfügig Beschäftigte dazu. Somit kommt es nicht auf das Bestehen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses an. Als freier Mitarbeiter können Sie ihre Forderung in der Insolvenztabelle anmelden.

Insolvenzereignis muss vorliegen

Natürlich muss auch ein Insolvenzereignis beim betreffenden Unternehmen vorliegen. Somit muss entweder ein Insolvenzverfahren eröffnet sein oder es gab eine Abweisung mangels Masse des Antrags über das Vermögen des Schuldners mangels Masse. Kommt der Antrag nicht in Betracht, so muss die Betriebstätigkeit im Inland vollständig eingestellt sein, bevor Sie Anspruch auf Insolvenzgeld haben. Dieses Geld steht Ihnen jedoch nicht nur zu, wenn sie den Anspruch erst nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend machen wollen. Ebenso wenig erhalten Sie Zahlungen, wenn dies gegen die Insolvenzordnung verstoßen würde. Außerdem kann der Insolvenzverwalter diese Zahlungen wegen eines Leistungsverweigerungsrechts ausschlagen.

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