Wann muss man Privatinsolvenz beantragen? Insolvenz ist nicht der erste Schritt
Vor dem Antrag auf Privatinsolvenz kann beispielsweise eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern angestrebt werden. Hierfür erstellen wir Ihnen einen Schuldenbereinigungsplan. Alle Gläubiger werden in diesem Plan berücksichtigt und erhalten einen Prozentsatz der Forderung zurück. Scheitert dieser Versuch der Einigung, kann dann ein Antrag auf Verbraucherinsolvenz gestellt werden. Auch das Gericht wird die Gläubiger noch einmal anschreiben und entscheidet dann, ob ein solches Verfahren gerechtfertigt ist. Vorher setzen wir alle Gläubiger auf Stundung, damit keine weiteren Mahnkosten oder Gebühren auf Sie zukommen.
Unabhängig von den persönlichen Einkommensverhältnissen
Privatinsolvenz sollte immer dann beantragt werden, wenn Sie die Schulden nicht begleichen können und mit den Gläubigern keine Einigung erzielt haben. Liegen bereits Pfändungen vor, ist das der einzig richtige Schritt. In der Privatinsolvenz kümmert sich ein Insolvenzverwalter um Ihr Guthaben und Einkommen. Sie erhalten den gesetzlich festgelegten Grundsatz von Ihrem pfändungsfreien Einkommen. Alle Einkünfte darüber werden gerecht an die Gläubiger verteilt. Wir empfehlen unseren Mandanten, nicht zu lange mit der Schuldenbereinigung zu warten. Mahngebühren und Zinsen steigen in unermessliche Höhe und können mit rechtzeitigen Schritten abgewandt werden.   Â
Sie brauchen professionelle Hilfe? Wir gehen diesen Weg mit Ihnen!
Es wird unsere Aufgabe sein, Sie von der Beratung bis hin zur Umsetzung der besprochenen Strategie zu begleiten.
Wann muss man Privatinsolvenz beantragen? Für mehr Informationen erreichen Sie uns unter: 07152 – 93954-20