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WAS DARF DIE SCHUFA ÜBERHAUPT: Saubere SCHUFA bei Insolvenz

WAS DARF DIE SCHUFA ÜBERHAUPT? In diesem Beitrag erfahren Sie, was die Auskunfteien überhaupt dürfen und wie sich schützen können, wenn mehr als erlaubt über Sie preisgegeben wird. Außerdem: Gute Nachrichten für Sie: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat SCHUFA-Drohungen eingeschränkt. Und seit Inkrafttreten der Datenschuzugrundverordnung ist auch eine vorzeitige Löschung Ihrer Einträge bei der SCHUFA möglich!

 

Darf die SCHUFA selbständig Daten ermitteln?

Darf die SCHUFA die Daten über die Verbraucher selbst sammeln? Ist es zulässig, dass eine Auskunftei wie die SCHUFA einfach, auf die Suche nach Details über Ihr Leben geht? NEIN!

Die Auskunfteien gelangen nur über privatwirtschaftliche Verträge mit Banken und anderen Wirtschaftsunternehmen zu ihren Informationen, aus denen Sie die Einträge erstellt.

Doch wann dürfen die Banken die Informationen denn überhaupt an die SCHUFA übermitteln? Hierzu müssen einige Voraussetzungen vorliegen:

  • Ihr Gläubiger muss Ihnen zwei Mahnungen zugestellt haben,
  • Zwischen diesen Mahnungen müssen vier Wochen vergangen sein,
  • Sie müssen darüber unterrichtet worden sein, dass nun ein SCHUFA-Eintrag erfolgt und
  • Sie müssen vergessen haben, die Forderungen zu bestreiten (Widerspruch).

ACHTUNG: Die letzte Voraussetzung verhindert den Eintrag in jedem Fall. Vergessen Sie also nie, die Forderung zu bestreiten, indem Sie Widerspruch erklären.

 

Darf die SCHUFA auch positive Daten über Sie sammeln?

Was sind denn überhaupt positive Daten?

Unter positiven Daten sind die Daten gemeint, die für Sie von Vorteil sind: Beispiele hierfür sind, ob Sie langfristige Kreditverträge haben oder etwa ob Sie eine hohe Kreditwürdigkeit aufweisen.

Wenn die SCHUFA diese Daten über Sie übermittelt, kann das etwa dazu führen, dass Sie Dinge problemlos auf Rechnung kaufen dürfen oder höhere Darlehensbeträge ausgezahlt bekommen. Diese – für Sie positive – Übermittlung der Daten ist gesetzlich ohne Ihre Zustimmung erlaubt, um ein vollständiges Bild Ihrer Bonität zu erschaffen.

 

Was macht die SCHUFA mit meinen Daten?

Die SCHUFA erstellt sogenannte SCHUFA-Scores, die Ihre Bonität ganz konkret auf einer Skala bemessen.

Dabei ist natürlich klar, dass jeder Betroffene das beste Scoring-Ergebnis zu erreichen versucht. Sie kennen Ihren Score-Wert und sind unzufrieden? Beachten Sie deshalb, dass jeder Mensch einen großen Risikofaktor in sich trägt: Das Risiko des Todes. Aufgrund der Tatsache, dass alle Betroffenen sterblich sind, sind wir alle ungeeignet, für eine Schuld zu 100% einstehen zu können. Deshalb erreicht niemand einen SCHUFA-Score von 100.

 

Welche Daten darf die SCHUFA denn für Ihre SCHUFA-SCORES verwenden?

Daten wie Ihren Namen, Alter, Geburtsort, Leasingverträge, Handyverträge, Mahnverfahren oder Vollstreckungsbescheide fließen zulässigerweise in Ihren Score-Wert ein, der Ihre Bonität beschreibt.

Verboten ist es jedoch, wenn Ihr Familienstand, Ihre Nationalität oder ethnische Herkunft, Ihr Vermögen, Beruf, Ihre Häuser, Bankverträge, Ihr Kaufverhalten und vor allem Ihr Einkommen bei der SCHUFA im Score-Wert beurteilt werden. Ihre privaten Daten müssen Ihrer Bonitätsbewertung folglich fernbleiben.

 

 

Wer darf meine Bonitätsabwertung einsehen? An wen darf die SCHUFA meine Informationen herausgeben?

Sobald Sie Verträge abschließen wollen, deren wirtschaftlicher Inhalt 1500 Euro übersteigt oder beim Abschluss langfristiger Vertrage (z.B. Mietverträge, Bankverträge) darf die SCHUFA Ihre Daten an Dritte übermitteln. Dies funktioniert, indem die SCHUFA mit sämtlichen Unternehmen (wie Banken z.B.) Auskunftsverträge schließt. Darüber hinaus dürfen Ihre Daten nicht weitergegeben werden.

Auch Sie dürfen Ihren Wert kostenlos einsehen: https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_3. Achten Sie jedoch darauf, kein Abonnement abzuschließen, das kostenpflichtig ist. Einmal im Jahr haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Einsicht Ihrer Bewertung.

 

Die vorzeitige Löschung ist möglich

Wie Sie wissen, nimmt eine Privatinsolvenz eine gewisse Zeit in Anspruch und ist mit zahlreichen finanziellen Entbehrungen verbunden. Dies führt dazu, dass die Schuldner sich regelmäßig nur nach dem Ende des Verfahrens sehnen und sich erhoffen, dann alles hinter sich zu lassen.

Achtung: Vorsicht vor Trugschlüssen: Denn auch wenn Sie das Insolvenzverfahren erfolgreich abgeschlossen haben, ist Ihre Bonität nicht automatisch wiederhergestellt.

Sobald der Beschluss des Amtsgerichts über die Erteilung der Restschuldbefreiung ergeht, wird dies auch im Schuldnerverzeichnis eingetragen. Schließlich gleicht die SCHUFA ihren Datenbestand regelmäßig mit dem Inhalt des Schuldnerverzeichnisses ab. So taucht zeitgleich mit dem Beschluss des Gerichts der Eintrag über die Restschuldbefreiung auch bei der Schufa auf.

Nun stellt sich die Frage, wie lange dieser Eintrag erhalten bleibt. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass dieser Eintrag erst nach einem Zeitraum von drei Jahren gelöscht wird. Damit verlängert sich die Insolvenz rein faktisch um weitere drei Jahre, da sich der Eintrag rein faktisch negativ auf die Geschäfte auswirken kann, die Sie in Angriff nehmen wollen.

Laut den Auskunfteien sei eine vorzeitige Löschung nicht möglich. Dennoch ist nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine vorzeitige Löschung durchaus möglich. Folglich ändert sich die ganz Sachlage, wenn der Betroffene Gründe darlegt, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben und die Löschung umfassend begründen. Das verpflichtet die SCHUFA dann, eine auf den Einzelfall bezogene Interessensabwägung durchzuführen. Aus dieser kann sich die geforderte Löschung ergeben.

 

Im Wesentlichen handelt es sich immer um eine Einzelfallbetrachtung, bei der eine Abwägung vorgenommen wird, zum einen zwischen den Interessen der SCHUFA – Kreditwirtschaft – und  zum anderen den Interessen des Schuldners. Es ist eine Härtefallregelung. Sie trifft ihn besonders, wenn er z.B.,   weil er im Register steht ,  keinen Vermieter findet und er deshalb die Arbeitsstelle nicht aufrecht bzw. nicht antreten kann, weil er keinen Wohnraum hat oder ein anderes Beispiel: ein Verwandter des Schuldners ist erkrankt ist und er erhält trotz eines Monatseinkommens von 3000 € netto aufgrund des Eintrags keinen Kredit,  um mit ihm den Verwandten zu unterstützen.

 

Da dieses Verlangen im Einzelfall aber sehr kompliziert sein kann, raten wir Ihnen die Beauftragung eines Spezialisten auf diesem Gebiet, um dieses Problem zu lösen. So haben Sie die besten Chancen, eine vorzeitige Löschung Ihres Eintrages zu erreichen.

 

Korrektur Ihrer Bewertung durch die SCHUFA

Durch einen formlose schriftliche Beschwerde können Sie Einträge korrigieren lassen, wenn Sie alle hierzu relevanten Beweise anfügen. Kontaktieren Sie auch das Unternehmen, das für die fehlerhafte Eintragung verantwortlich war: Wenn das Unternehmen der Korrektur entgegensteht, haftet es für dieses rechtswidrige Verhalten.

Melden Sie es der SCHUFA auch direkt, wenn Ihre Identität geklaut wurde: Von einem Identitätsklau können Sie ausgehen, wenn Ihre Daten von Fremden missbraucht wurden, um Geschäfte auf Ihren Namen abzuschließen.

 

Drohungen mit der Schufa nur eingeschränkt möglich

Haben Sie vergessen, eine Rechnung zu zahlen? Das kann jedem passieren. Doch mit welchen Konsequenzen müssen Sie direkt rechnen? Zunächst erwartet Sie eine Mahnung. Doch was darf überhaupt in einer Mahnung drin stehen? Ein Unternehmen hat bei ausbleibender Zahlung Ihnen direkt mit einem SCHUFA-Eintrag gedroht? Gute Nachrichten: Diese Schreiben sind regelmäßig rechtswidrig.

Frühere Rechtslage

In der Praxis wurden in Mahnschreiben auf einen drohenden Schufa-Eintrag hingewiesen. Dies setzte viele Verbraucher in unzulässiger Weise unter Druck. Dieser Hinweis ist nämlich nur zulässig, wenn ebenfalls darauf verwiesen wird, dass bei einem Bestreiten der Forderung (z.B. weil die Forderung verjährt ist) der Verbraucher keine Datenübermittlung an die Wirtschaftsauskunftei befürchten muss.

Die Unternehmen teilten den säumigen Kunden mit, dass das Unternehmen gar keine andere Wahl habe, als die unbestrittene Forderung der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) mitzuteilen. Dem Schreiben hing auch ein Verweis an, dass für den Verbraucher in Zukunft erhebliche Schwierigkeiten entstehen, wenn ein Eintrag bei der SCHUFA erfolgt. Die Drohung wies zeigt auf, dass die Aufnahme eines Kredits oder auch anderer Dienstleistungen von Unternehmen unter Umständen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich seien.

Neuer Stand der Dinge: Verbraucher nun besser geschützt gegenüber den Unternehmen

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs stellte klar, dass Unternehmen säumigen Verbrauchern nicht einfach mit einem SCHUFA-Eintrag drohen dürfen. Es bestünde nämlich die Gefahr, dass der Verbraucher wegen solcher Schreiben die Zahlung nur aus Furcht vor dem SCHUFA-Eintrag veranlässt, obwohl er eigentlich die Rechnung wegen „tatsächlicher oder vermeintlicher Einwendungen“ nicht begleichen wollte.

Nun ist ein Hinweis auf einen drohenden SCHUFA-Eintrag nur noch erlaubt, wenn nicht verschwiegen werde, dass ein Widerspruch zu keiner Übermittlung der Schuldnerdaten an die SCHUFA führt. Zur Verhinderung des Eintrags genügt also schon ein einfacher Widerspruch durch den betroffenen Verbraucher.

 

Wie lange darf die SCHUFA die Daten über mich behalten?

Nach maximal drei Jahren sind Ihre Daten zu löschen.
Vereinzelte Daten dürfen die Auskunfteien sogar nur für kürzere Zeit speichern:
 
  • Kreditanfragen: Die Löschung sollte nach 12 Monaten erfolgen.
  • Kreditkonditionen: Auch diese sind nach 12 Monaten zu löschen.
  • Innerhalb von sechs 6 Monaten komplett getilgte Forderungen (deren Wert höchstens 2000 Euro beträgt): Hier ist die Löschung schon vor Ablauf der Tilgungsfristen möglich.

 

Tipps für einen guten SCORE-Wert

Vermeiden Sie die Verwendung von mehr als zwei Kreditkarten bzw. Bankkarten. Dies deutet selten auf eine gute Kreditwürdigkeit hin.

Zahlen Sie Rechnungen pünktlich und nicht in Teilzahlungen. Vermeiden Sie ferner, Ihre Banken häufig zu wechseln und Ihren Dispokredit in Anspruch zu nehmen.

Wenn Sie Kredite anfragen, sollten Sie nicht zu viele Banken kontaktieren, da diese Anfragen gespeichert werden und somit auch auf eine schlechtere Bonität hinweisen. Wenn Sie aber die Kreditkonditionen anfragen, fällt diese Art und Weise Auskunft zu erlangen nicht in den Score-Wert. Leider bieten einzelne Banken diesen Service nicht an.

 

WAS DARF DIE SCHUFA? Positiver Lichtblick gefällig? Drohung nur noch eingeschränkt und vorzeitige Löschung dagegen immer häufiger möglich!

 

Jetzt besteht Handlungsbedarf!

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Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service:

Es wird unsere Aufgabe sein, Sie von der Beratung bis hin zur Umsetzung der besprochenen Strategie zu begleiten.

Dabei umfasst unser Leistungspaket neben den rechtlichen, auch die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten. Ganz gleich in welcher Rechtsform Sie ihre Unternehmung betreiben: Unser zufriedener Mandantenstamm besteht aus Einzelunternehmern, Personengesellschaften bis hin zu Kapitalgesellschaften.
 
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