Wer bekommt die Restschuldbefreiung? Mit der Restschuldbefreiung erhalten Sie als Schuldner die Chance auf einen Neubeginn ohne Altlasten. Sämtliche Schulden sind damit abgegolten. Nach der sogenannten Wohlverhaltensperiode kann die Restschuldbefreiung als Abschluss des Insolvenzverfahrens gewährt werden. Allerdings erhalten Sie diese Befreiung nur, wenn Sie bereits mit der Eröffnung des Verfahrens den entsprechenden Antrag gestellt haben. Prinzipiell kann jeder Schuldner die Restschuldbefreiung erhalten, unabhängig von der beruflichen Situation, der Höhe der Schulden oder dem Alter. Erfolgt die Wohlverhaltensperiode ohne einen Verstoß gegen die Vorschriften, wird die Restschuldbefreiung durch einen Beschluss vom Gericht gewährt. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Forderungen von Gläubigern nicht mehr gültig und dürfen nicht mehr vollstreckt werden. Der Schuldner ist frei von Regressansprüchen von Mitschuldnern oder Bürgern.
Pflichten in der Wohlverhaltensperiode
- eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben, keine zumutbare Tätigkeit ablehnen, stets um Erwerbstätigkeit bemüht sein
- Erbvermögen zur Hälfte sofort an den Insolvenzverwalter abgeben
- Jeden Wohnungswechsel unverzüglich anzeigen
- Zahlungen stets an den Insolvenzverwalter leisten und keinem Gläubiger einen Sondervorteil gewähren
Die Restschuldbefreiung wird nicht gewährt, wenn der Schuldner gegen einen dieser Punkte verstoßen hat. Außerdem darf er in den letzten zehn Jahren vor Antrag auf Insolvenz keine Restschuldbefreiung erhalten oder untersagt bekommen haben. Grobe Fahrlässigkeit und Straftaten in diesem Zusammenhang werden ebenso negativ bewertet. Als Schuldner haben Sie im Insolvenzverfahren stets Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten und müssen diesen nachkommen. Ebenso sind sämtliche Vermögensverzeichnisse vollständig an den Insolvenzverwalter zu vermitteln. Verstoßen Sie gegen keine dieser Vorschriften, dürfen Sie auf Restschuldbefreiung hoffen. Wir helfen Ihnen gern bei dem Antrag auf Insolvenz und Restschuldbefreiung. Ebenso beraten wir Sie in der schwierigen Zeit und weisen Sie gern auf Ihre Rechte und Pflichten hin. So wird Ihnen die Restschuldbefreiung gewährt.
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