Zum Inhalt springen

Wer bekommt die Restschuld­befreiung?

Wer bekommt die Restschuldbefreiung? Mit der Restschuldbefreiung erhalten Sie als Schuldner die Chance auf einen Neubeginn ohne Altlasten. Sämtliche Schulden sind damit abgegolten. Nach der sogenannten Wohlverhaltensperiode kann die Restschuldbefreiung als Abschluss des Insolvenzverfahrens gewährt werden. Allerdings erhalten Sie diese Befreiung nur, wenn Sie bereits mit der Eröffnung des Verfahrens den entsprechenden Antrag gestellt haben. Prinzipiell kann jeder Schuldner die Restschuldbefreiung erhalten, unabhängig von der beruflichen Situation, der Höhe der Schulden oder dem Alter. Erfolgt die Wohlverhaltensperiode ohne einen Verstoß gegen die Vorschriften, wird die Restschuldbefreiung durch einen Beschluss vom Gericht gewährt. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Forderungen von Gläubigern nicht mehr gültig und dürfen nicht mehr vollstreckt werden. Der Schuldner ist frei von Regressansprüchen von Mitschuldnern oder Bürgern.

Pflichten in der Wohlverhaltensperiode

  • eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben, keine zumutbare Tätigkeit ablehnen, stets um Erwerbstätigkeit bemüht sein
  • Erbvermögen zur Hälfte sofort an den Insolvenzverwalter abgeben
  • Jeden Wohnungswechsel unverzüglich anzeigen
  • Zahlungen stets an den Insolvenzverwalter leisten und keinem Gläubiger einen Sondervorteil gewähren

Die Restschuldbefreiung wird nicht gewährt, wenn der Schuldner gegen einen dieser Punkte verstoßen hat. Außerdem darf er in den letzten zehn Jahren vor Antrag auf Insolvenz keine Restschuldbefreiung erhalten oder untersagt bekommen haben. Grobe Fahrlässigkeit und Straftaten in diesem Zusammenhang werden ebenso negativ bewertet. Als Schuldner haben Sie im Insolvenzverfahren stets Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten und müssen diesen nachkommen. Ebenso sind sämtliche Vermögensverzeichnisse vollständig an den Insolvenzverwalter zu vermitteln. Verstoßen Sie gegen keine dieser Vorschriften, dürfen Sie auf Restschuldbefreiung hoffen. Wir helfen Ihnen gern bei dem Antrag auf Insolvenz und Restschuldbefreiung. Ebenso beraten wir Sie in der schwierigen Zeit und weisen Sie gern auf Ihre Rechte und Pflichten hin. So wird Ihnen die Restschuldbefreiung gewährt.

Sie brauchen professionelle Hilfe? Wir gehen diesen Weg mit Ihnen!

Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service:

Es wird unsere Aufgabe sein, Sie von der Beratung bis hin zur Umsetzung der besprochenen Strategie zu begleiten.

Dabei umfasst unser Leistungspaket neben den rechtlichen, auch die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten. Ganz gleich in welcher Rechtsform Sie Ihre Unternehmung betreiben: Unser zufriedener Mandantenstamm besteht aus Einzelunternehmern, Personengesellschaften bis hin zu Kapitalgesellschaften.
Profitieren Sie von unserer ganzheitlichen Beratungsphilosophie: Wir bringen Sie an Ihr Ziel als Ihr persönlicher
Mutmacher
Problemlöser
Querdenker
Erfolgstrainer
Überlebenstrainer und
Kapitalbeschaffer.
Wollen Sie alle relevantes Details noch einmal nachhören? Wir bieten Ihnen zu diesem brennenden Thema ein Video an, das auf Ihre Fragen eingeht.

  Wer bekommt die Restschuldbefreiung? Mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zu vielen anderen Themen finden Sie auf der Homepage der Kanzlei Schmidt. Für hilfreiche Videos zu anderen Fragestellungen klicken Sie hier.


Kompaktes Wissen zum Thema Schulden und Insolvenz: Downloaden Sie sich jetzt unseren Insolvenzratgeber als eBook mit über 160 Seiten Fachwissen!
Kostenfreier Download eBook „Insolvenzratgeber“ hier klicken