Jede natürliche Personen darf Verbraucherinsolvenzverfahren bzw. Privatinsolvenz beantragen, wenn sie Schulden nicht mehr begleichen, Gläubiger nicht mehr bedienen kann, wenn Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit besteht, oder wenn vollstreckbare Titel samt Gerichtskosten und Pfändungen vorliegen. Alle Menschen mit Wohnsitz in Deutschland haben ein Anrecht auf ein Insolvenzverfahren und können Privatinsolvenz beantragen. Das gilt für Arbeitnehmer und Beamte Arbeitslose und Empfänger von Hartz IV, für Hausfrauen und in Familienmütter sowie Rentner und Pensionisten. Auch wenn die Privatinsolvenz generell, wie der Name schon sagt, nur Privatpersonen möglich ist, so macht das Gesetz doch eine Ausnahme: Unternehmer dürfen trotz Gewerbe oder freiberuflicher Tätigkeit in die Insolvenz gehen, sofern der Betrieb als klein eingestuft. Kleinunternehmer werden dann wie Privatpersonen behandelt. Gleiches gilt für ehemalige Unternehmer und Selbständige, deren Tätigkeit erfolglos und in Überschuldung stecken.
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