Zum Inhalt springen

Wer kann Privatinsolvenz beantragen?

Jede natürliche Personen darf Verbraucherinsolvenzverfahren bzw. Privatinsolvenz beantragen, wenn sie Schulden nicht mehr begleichen, Gläubiger nicht mehr bedienen kann, wenn Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit besteht, oder wenn vollstreckbare Titel samt Gerichtskosten und Pfändungen vorliegen. Alle Menschen mit Wohnsitz in Deutschland haben ein Anrecht auf ein Insolvenzverfahren und können Privatinsolvenz beantragen. Das gilt für Arbeitnehmer und Beamte Arbeitslose und Empfänger von Hartz IV, für Hausfrauen und in Familienmütter sowie Rentner und Pensionisten. Auch wenn die Privatinsolvenz generell, wie der Name schon sagt, nur Privatpersonen möglich ist, so macht das Gesetz doch eine Ausnahme: Unternehmer dürfen trotz Gewerbe oder freiberuflicher Tätigkeit in die Insolvenz gehen, sofern der Betrieb als klein eingestuft. Kleinunternehmer werden dann wie Privatpersonen behandelt. Gleiches gilt für ehemalige Unternehmer und Selbständige, deren Tätigkeit erfolglos und in Überschuldung stecken.

Sie benötigen unsere Hilfe? Wir gehen diesen Weg mit Ihnen!

Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service:

Es wird unsere Aufgabe sein, Sie von der Beratung bis hin zur Umsetzung der besprochenen Strategie zu begleiten.

Dabei umfasst unser Leistungspaket neben den rechtlichen, auch die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten. Ganz gleich in welcher Rechtsform Sie ihre Unternehmung betreiben: Unser zufriedener Mandantenstamm besteht aus Einzelunternehmern, Personengesellschaften bis hin zu Kapitalgesellschaften.
Profitieren Sie von unserer ganzheitlichen Beratungsphilosophie: Wir bringen Sie an Ihr Ziel als Ihr persönlicher
Mutmacher
Problemlöser
Querdenker
Erfolgstrainer
Ãœberlebenstrainer und
Kapitalbeschaffer.
Mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zu vielen anderen Themen finden Sie auf der Homepage der Kanzlei Schmidt.
Für hilfreiche Videos zu anderen Fragestellungen klicken Sie hier.

Kompaktes Wissen zum Thema Schulden und Insolvenz: Downloaden Sie sich jetzt unseren Insolvenzratgeber als eBook mit über 160 Seiten Fachwissen!
Kostenfreier Download eBook „Insolvenzratgeber“ hier klicken