Vergleich mit den Gläubigern? Für den Erfolg des Vergleichs gibt es kein Allgemeinrezept. Selbst der Gesetzgeber sieht keine Formschriften vor, an die man sich beim Aufbau oder bei der Sortierung halten muss. Ordnet man also den Vergleich nach Gläubiger oder nach Forderung? Und müssen alle Gläubiger gleichbehandelt werden?
Kein Gesetz zur Gleichbehandlung
Neben der Formsache gibt es auch kein Gesetz für eine Gleichbehandlung der Gläubiger. Demnach könnten Sie mit jedem Gläubiger einen eigenen Vergleich aushandeln und die vereinbarte Summe zahlen. Der Vergleich muss nicht immer über eine Quote ablaufen, wenn man sich mit den Gläubigern einzeln einigt. Sie dürfen beispielsweise einem Gläubiger die Hälfte der offenen Forderung anbieten, während Sie einem anderen Gläubiger nur ein Drittel der Forderung begleichen. Willigen die Gläubiger ein, so ist der Vergleich gültig. Wichtig ist hierbei immer, dass Sie die Zustimmung des Gläubigers erhalten. Er muss auf einen Teil seiner Forderung verzichten. Wie hoch dieser Teil ist, legen Sie mit jedem Gläubiger individuell fest. Es gibt keine Vorschrift zu diesem Vorgehen.
In der Praxis
Praktisch gesehen stützen sich jedoch viele Gläubiger auf eine Gleichbehandlung. Sie machen die Zustimmung oft von anderen Gläubigern abhängig und wollen eine Quote vorgelegt bekommen. Bestenfalls beginnen Sie deshalb mit einem Gesamtvergleichsvorschlag und einem ausgearbeiteten Schuldenplan. Soll hierbei ein Gläubiger anders behandelt werden, so muss es einen triftigen Grund dafür geben, beispielsweise durch ein Sicherungsrecht. Die beste Aufteilung für einen Schuldenplan erfolgt nach Forderung und nicht nur nach Gläubiger. Es kann sein, dass ein Gläubiger gleich mehrere Forderungen gegen Sie hegt. Bestes Beispiel dafür sind Banken. Begleichen Sie nicht alle Forderungen eines Gläubigers, so wird er die offenen Beträge noch nach dem Vergleich einholen wollen. Auch hier zieht das Gesetz keine Grenzen. Der Vergleich wird nicht automatisch über alle Forderungen geschlossen, sondern immer nur über eine Forderung.
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