Festgelegte Richtlinie
Der Bundesgerichtshof hat für Freiberufler lediglich eine Richtlinie festgelegt in Bezug auf die monatlichen Einnahmen. Die Richtlinie orientiert sich dabei nach einem angemessenen Arbeitsverhältnis. So müssen Sie als Freiberufler die Zahlungen an den Insolvenzverwalter und die Gläubiger so wählen, als wären Sie ein entsprechendes Arbeitsverhältnis eingegangen. Die Beiträge können entsprechend hoch sein, oder aber auch gering gehalten werden.
Gläubiger entscheiden
Durch diese unklare Regel werden ganz andere Vorgänge losgetreten. So entscheiden letztlich die Gläubiger selbst über den Umfang der abzuführenden Beträge. Im Normalfall müsste der Insolvenzverwalter über diese Beträge bestimmen. Da er jedoch nicht für falsche Entscheidungen haftbar gemacht werden will, holt er sich lieber die Zustimmung der Gläubiger ein. Nur wenn die Gläubiger auch einverstanden sind, werden die Beträge auch festgelegt. Ihre pfändbaren Einkünfte richten sich also nach der Meinung der Gläubiger. Wir, die Rechtsanwälte und ein Fachanwalt für Insolvenzrecht in den Büros Eislingen, Leonberg, Stuttgart und Tübingen unterstützen Sie gern bei diesem Thema und rechnen ebenso aus, ob die abgeführten Beträge zumutbar sind. Ebenso nehmen wir Kontakt zu den Gläubigern oder zum Insolvenzverwalter auf, um sie optimal zu unterstützen.
Sie brauchen professionelle Hilfe? Wir gehen diesen Weg mit Ihnen!
Es wird unsere Aufgabe sein, Sie von der Beratung bis hin zur Umsetzung der besprochenen Strategie zu begleiten.
Wie viel Einnahmen müssen Freiberufler abführen? Mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zu vielen anderen Themen finden Sie auf der Homepage der Kanzlei Schmidt. Für hilfreiche Videos zu anderen Fragestellungen klicken Sie hier.