Vollständige Gläubigerliste: Bei Unvollständigkeit gefährden Sie Ihre Restschuldbefreiung
Wie wichtig ist die vollständige Gläubigerliste? Bei der Anfertigung der Gläubigerliste ist in einer Privatinsolvenz äußerste Sorgfalt geboten. Der Schuldner muss beim Antrag zur Insolvenz genau wissen, wie viele Gläubiger er hat und wie hoch die einzelnen Forderungen sind. Diese Informationen werden in der Gläubigerliste zusammengetragen und dem Antrag beigelegt. Wichtig: Die Liste muss nicht nur richtig, sondern auch vollständig sein. Der Schuldner bestätigt dies mit seiner Unterschrift. In der Gläubigerliste sind viele Informationen enthalten. Neben der Höhe der Forderungen müssen auch die zustellungsfähigen Anschriften der einzelnen Gläubiger eingetragen werden. Andernfalls können die Briefe vom Gericht nicht zugestellt werden. Die Anfertigung einer solchen Liste bedarf Erfahrung und Sorgfalt. Fachwissen benötigen Sie vor allem zu unterscheiden, ob es sich um Gläubiger, Gläubigervertreter oder um eine gesetzliche Vertretungsbefugnis handelt.
Restschuldbefreiung steht auf dem Spiel
Eine falsche oder unvollständige Gläubigerliste gefährdet die Restschuldbefreiung am Ende des Insolvenzverfahrens. Mit dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs von 2008 wurde das Prüfen der ordnungsgemäßen Gläubigerliste noch einmal verschärft. In diesem Fall hat ein Schuldner die Restschuldbefreiung nicht bekommen, da er einen Gläubiger in der Liste nicht berücksichtigt und eingetragen hatte. Dabei handelte es sich um einen wesentlichen Gläubiger, der mit 30 Prozent an der Gesamtforderung beteiligt war. Anhand des Urteils ist unbekannt, inwiefern sich unvollständige Listen auf das weitere Verfahren auswirken können. Gerichte haben nicht bekanntgegeben, ab welcher Beteiligung an der Gesamtforderung ein vergessener Gläubiger die Restschuldbefreiung gefährdet. Selbst kleine Gläubiger könnten hier schon mit reinspielen. Sie sollten die Gläubigerliste deshalb unter größter Sorgfalt anfertigen oder sich an professionelle Unterstützung wenden. Wir helfen Ihnen gern beim Erstellen der Liste und tragen mit Ihnen alle Gläubiger zusammen.
Sie brauchen professionelle Hilfe? Wir gehen diesen Weg mit Ihnen!
Es wird unsere Aufgabe sein, Sie von der Beratung bis hin zur Umsetzung der besprochenen Strategie zu begleiten.
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