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Wohnung mieten trotz Insolvenz

Wollen Sie eine Wohnung mieten trotz Insolvenz? Viele Schuldner in der Privatinsolvenz befürchten wegen ihres Insolvenzverfahrens von den Vermietern reihenweise als taugliche Mieter abgelehnt zu werden.
Zeit zum Aufamten – Diese Sorgen sind unbegründet !
Aufgrund von Fehlinformationen, die bei Vermietern kursieren, können sich in der Tat Probleme bei der Anmietung einer Wohnung stellen. Wir zeigen Ihnen hier, wie Sie diese Probleme entweder von vorne herein vermeiden oder lösen.

Wohnung mieten trotz Insolvenz – Der richtige Umgang mit Ihrer Situation

Immer mehr Vermieter wollen die SCHUFA ihres potentiellen Mieters einsehen. Dort werden Sie in Ihrem Fall den Eintrag der Privatinsolvenz finden.

Klären Sie zunächst ab, ob Sie einen Anspruch auf Löschung Ihres SCHUFA-Eintrags haben: Lesen Sie dies hier nach.

Doch der SCHUFA-Eintrag muss kein Grund Ihrer Ablehnung sein! Wenn Sie es richtig angehen, können Sie Ihre Privatinsolvenz sogar für sich nutzen. Kommen Sie dem Vermieter auf jeden Fall zuvor, indem Sie ihn selbst von der Insolvenz informieren. Wenn Sie dies nicht tun und er diese relevante Information aus der SCHUFA-Auskunft erfährt, ist die Vertrauensbasis in aller Regel gestört.

Wohnung mieten trotz Insolvenz: Besondere Situation nutzen

Zeigen Sie sich offen, ehrlich und kommunikativ: So setzen Sie sich direkt von anderen Bewerbern ab. Ein Vermieter wird in jedem Falle einen Mieter bevorzugen, der sich bereit zeigt, seinen Pflichten nachzukommen und sich nicht scheut, Probleme zu offenbaren und anzupacken. Besorgen Sie sich auch von bisherigen Vermietern ein Schreiben, in der sie u.a. den pünktlichen Mieteingang, eine ordendliche Wohnsituation, etc. bescheinigen lassen. Das drängt den Eintrag zusätzlich in den Hintergrund.

Darüber hinaus können Sie dem Vermieter klar machen, dass Ihre Vermögenssituation überdurchschnittlich geordnet und geregelt ist: Da Ihnen ein Insolvenzverwalter mit prüfendem Blick zu Seite steht, ist es gerade Ihnen von großer Bedeutung Ihren (Zahlungs-)Pflichten ordnungsgemäß nachzukommen.

Diese Aspekte zeichnen Sie aus. Machen Sie sich diese zu Nutze.

Alternativen kennen

Der Staat stellt Ihnen echte Alternativen zu privater Vermietung bereit: Den öffentlich geförderten, sozialen Wohnungsbau. Um dieses Angebot nutzen zu dürfen, brauchen Sie einen Wohn-Berechtigungs-Schein. Dies gilt auch im Insolvenzverfahren.

Wo bekomme ich einen Wohn-Berechtigungs-Schein?

Diesen Schein müssen Sie bei dem Wohnungsamt Ihrer Stadt beantragen. Er ist ab dem Tag der Ausstellung 12 Monate gültig. Wenn Sie in diesen 12 Monaten keine Wohnung gefunden haben, müssen Sie einen neuen Schein beantragen. Doch gute Nachrichten: Er gilt nicht nur in der Stadt, in der Sie ihn beantragt haben, sondern im gesamten Bundesland, in dem Sie leben!

Wie bekomme ich den Wohn-Berechtigungs-Schein? Welche Anforderungen bestehen?

Der Wohn-Berechtigungs-Schein, der umgangssprachlich auch § 8-Schein genannt wird, gibt materiell eingeschränkten Personen die Möglichkeit, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen.

Die Bewilligung dieses Scheins hängt von Ihrer Bedürftigkeit ab, auf die primär durch Ihre Einkommensverhältnisse geschlossen wird. Entsprechend wird das gesamte Einkommen aller in einem Haushalt lebenden Personen in die Berechnung mit einbezogen. Hierzu erfolgt in jeden Fall eine Prüfung des Einzelfalls.

Vorsicht vor Alleingängen – Die Antragstellung kann schief gehen!

Der Antrag erfordert, dass Sie einige Formalien einhalten, die Ihnen zum Verhängnis werden können! In einigen Städten muss der Wohnungssuchende bereits mindestens zwei oder sogar mehr Jahre gelebt haben, um überhaupt einen Antrag stellen zu dürfen. Eine genaue Prüfung ist unbedingt im Vorhinein notwendig, sonst wird Ihr Antrag auf Grund einer Formalie erst gar nicht bearbeitet. Die Gebühr wird jedoch auf jeden Fall in Rechnung gestellt. Eine individuelle Beratung ist für diesen Fall empfehlenswert.

Ist das aktuelle Mietverhältnis durch die Insolvenz gefährdet?

Sind Sie derzeit Mieter? Haben Sie Angst, dass Ihr Vermieter Ihr Mietverhältnis kündigt, nachdem über Ihr Vermögen eine Privatinsolvenz eröffnet wurde?

Der Bundesgerichtshof hat klar gestellt, dass der Vermieter wegen Zahlungsverzuges auch dann fristlos kündigen könne, wenn der Mieter einen Insolvenzantrag gestellt hat, der Insolvenzverwalter aber die „Freigabe“ des Mietverhältnisses erklärt hat.

Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bewirke zum einen, dass das Mietverhältnis zunächst mit dem Insolvenzverwalter fortgesetzt wird: Der Insolvenzverwalter tritt also statt Ihnen in Ihren Mietvertrag ein.

Zum anderen gibt es ab diesem Zeitpunkt eine Kündigungssperre. Der Vermieter könne den Vertrag nicht wegen Mietrückständen aus der Zeit vor Insolvenzantragstellung kündigen. Grund dafür sei, dass das Mietverhältnis für Ihre Privatinsolvenz und die Befriedigung Ihrer Gläubiger relevant ist.

Erklärt der Insolvenzverwalter aber die Freigabe Ihres Mietverhältnisses, spreche er damit zugleich die Enthaftung des Mietverhältnisses bzgl. Ihrer Insolvenz aus. Der BGH stellte fest, dass die Enthaftungserklärung bewirke, dass das Mietverhältnis nicht mehr massebefangen sei, sondern in die Verfügungsbefugnis der Vertragsparteien (Sie als Mieter und Ihr Vermieter sind gemeint) zurückfalle mit der Folge, dass eine Kündigung grundsätzlich möglich sei. Der Kündigungsschutz entfalle, weil Sinn und Zweck der Kündigungssperre nicht dem Schutz des Schuldners vor dem Verlust der Wohnung ist, sondern der Schutz Ihrer Gläubiger, Befriedigung zu erlangen.

Der soziale Mieterschutz werde aber auch im Insolvenzfall dadurch gewährleistet, dass Sie als Mieter die Kündigungsfolgen durch Zahlung der Mietrückstände aus seinem pfändungsfreien Vermögen abwenden können. Daneben bestehen andere rechtliche Möglichkeiten, die im Einzelfall helfen können, Ihre Kündigung zu verhindern. Kontaktieren Sie uns!

 

Wohnung mieten trotz Insolvenz: Sie benötigen unsere Hilfe bei der Anmietung einer Wohnung? Wir gehen diesen Weg mit Ihnen!

Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service:

Es wird unsere Aufgabe sein, Sie von der Beratung bis hin zur Umsetzung der besprochenen Strategie zu begleiten.

Dabei umfasst unser Leistungspaket neben den rechtlichen, auch die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten. Ganz gleich in welcher Rechtsform Sie ihre Unternehmung betreiben: Unser zufriedener Mandantenstamm besteht aus Einzelunternehmern, Personengesellschaften bis hin zu Kapitalgesellschaften.
Profitieren Sie von unserer ganzheitlichen Beratungsphilosophie: Wir bringen Sie an Ihr Ziel als Ihr persönlicher
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