Gläubiger vergessen?
Zum Insolvenzantrag haben Sie als Schuldner eine komplette Gläubigerliste einzureichen. Diese Liste wird auch als Gläubigerverzeichnis bezeichnet und beinhaltet sämtliche Gläubiger inklusive Anschrift und der offenen Forderung. Was passiert jedoch, wenn ein Gläubiger übersehen oder gar vergessen wurde?
Prinzipiell gilt:
Nehmen Sie lieber einen Gläubiger zu viel in Ihre Liste auf. Durch Pfändungen und Vollstreckungen ist es manchmal schwer nachzuvollziehen, welche Gläubiger ihre Forderung schon erhalten haben und bei welchen Gläubigern die Forderungen noch offen stehen. Zum Anfertigen des Gläubigerverzeichnisses benötigen Sie die komplette Gläubigerpost. Wird hier ein Gläubiger vergessen, könnte sich der Betroffene später während des Verfahrens oder der Wohlverhaltensphase melden. Je nach Zeitpunkt richten sich die Rechtsfolgen.
Während des Insolvenzverfahrens
Fällt Ihnen während des Insolvenzverfahrens ein Gläubiger auf oder meldet sich ein vergessener Gläubiger, so muss dieser umgehend nachgereicht werden. Wichtig ist, dass dieser Schritt vor dem genannten Schlusstermin erfolgt. Informieren Sie in diesem Fall sofort Ihren Insolvenzverwalter und senden ihm den Schriftverkehr zu. Er nimmt den Gläubiger umgehend in das Verzeichnis auf und fordert keine weiteren Folgen.
Nach dem Schlusstermin / in der Wohlverhaltensphase
Wird ein Gläubiger komplett vergessen und taucht dieser erst nach dem Schlusstermin auf, so bringt das deutlich mehr Probleme mit sich. Der Gläubiger kann einen Schadensersatzanspruch stellen in Höhe der Quote, die im Insolvenzverfahren gültig ist. Handelt es sich um einen Nullplan ohne Quote aufgrund mangelnder Insolvenzmasse, so richtet sich der Schadensersatzanspruch ins Leere. Andernfalls müssen Sie diesen Gläubiger noch begleichen. Im schlimmsten Fall steht die Restschuldbefreiung auf dem Spiel.
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