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Heiraten in der Insolvenz: Wie Sabine und Markus ihre Traumhochzeit trotz finanzieller Hürden verwirklichten

Die Planung einer Hochzeit ist für die meisten Paare eine Zeit voller Vorfreude – doch was, wenn einer der Partner sich im Insolvenzverfahren befindet? Diese besondere Situation stellt Paare vor rechtliche und emotionale Herausforderungen. Die Geschichte von Sabine und Markus aus Baden-Württemberg zeigt, dass der Weg zum Traualtar auch während einer Privatinsolvenz möglich ist – wenn man einige wichtige Regeln beachtet.

Die unerwartete Hürde auf dem Weg zum Eheglück

Es war an einem sonnigen Sonntagnachmittag im Stadtpark von Rastatt, als Markus vor Sabine auf die Knie ging und ihr einen Heiratsantrag machte. Seit drei Jahren waren sie ein Paar, hatten gemeinsam Höhen und Tiefen durchlebt. Besonders Markus hatte eine schwere Zeit hinter sich: Nach der Schließung seines kleinen Handwerksbetriebs war er mit erheblichen Schulden konfrontiert, die er nicht mehr bedienen konnte.

Der Schatten der Vergangenheit

Hochzeit in der Insolvenz

„Als ich Ja sagte, war ich überglücklich – aber dann kam die Realität zurück“, erinnert sich Sabine. „Markus war seit acht Monaten in der Privatinsolvenz. Wir hatten keine Ahnung, ob wir überhaupt heiraten dürften und welche Konsequenzen das haben würde.“

Die Sorgen des Paares waren vielfältig: Würde Sabine für die Schulden ihres zukünftigen Ehemanns haften müssen? Müsste das Hochzeitsgeschenk der Eltern – ein großzügiger Betrag für die Feier – an den Insolvenzverwalter abgeführt werden? Und wie würde sich eine Heirat auf das laufende Insolvenzverfahren auswirken?

„Am meisten belastete mich die Angst, Sabine in meine finanziellen Probleme hineinzuziehen“, gesteht Markus. „Ich wollte nicht, dass meine Vergangenheit ihre Zukunft belastet.“

Die rechtlichen Fakten: Was bei einer Heirat während der Insolvenz zu beachten ist

Nach anfänglicher Verunsicherung suchte das Paar Rat bei einer Schuldnerberatung. Dort erfuhren sie wichtige Grundlagen, die ihre Entscheidung maßgeblich beeinflussen sollten.

Grundsätzliche Erlaubnis zur Eheschließung

Die gute Nachricht zuerst: Eine Privatinsolvenz stellt kein rechtliches Hindernis für eine Eheschließung dar. „Das Insolvenzverfahren schränkt die persönlichen Rechte nicht ein – heiraten ist also grundsätzlich erlaubt“, erklärte der Berater dem erleichterten Paar.

Der Güterstand und seine Bedeutung

Besonders wichtig ist die Wahl des Güterstands bei einer Heirat während der Insolvenz:

  • Zugewinngemeinschaft: Dies ist der gesetzliche Standardfall, wenn nichts anderes vereinbart wird. Bei diesem Güterstand bleibt das vor der Ehe erworbene Vermögen getrennt, nur der während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn wird bei einer Scheidung geteilt.
  • Gütertrennung: Bei diesem Modell bleiben die Vermögen beider Partner vollständig getrennt – auch während der Ehe erworbenes Vermögen.

Für Paare, bei denen ein Partner in der Insolvenz ist, kann die Gütertrennung vorteilhaft sein, da sie eine klare Trennung der Vermögensverhältnisse schafft und den solventen Partner vor möglichen Zugriffen schützt.

Der Insolvenzverwalter als wichtiger Akteur

Das Paar erfuhr, dass der Insolvenzverwalter über alle wesentlichen finanziellen Veränderungen informiert werden muss – auch über eine geplante Hochzeit. „Der Insolvenzverwalter muss zwar der Hochzeit nicht zustimmen, sollte aber über den geplanten Schritt informiert werden, besonders wenn finanzielle Aspekte wie Hochzeitsgeschenke oder Änderungen der Wohnsituation betroffen sind“, erklärte der Berater.

Der Hochzeitsplan: Kreative Lösungen für besondere Umstände

Mit dem gewonnenen Wissen begannen Sabine und Markus, ihre Hochzeit zu planen – unter Berücksichtigung der besonderen Umstände.

Ehevertragliche Regelungen

Auf Anraten ihres Anwalts entschieden sich Sabine und Markus für einen Ehevertrag mit Gütertrennung. „Wir haben den Vertrag etwa drei Monate vor der Hochzeit aufgesetzt“, berichtet Sabine. „So konnten wir sicherstellen, dass mein Vermögen und mein Einkommen klar getrennt von Markus‘ finanzieller Situation bleiben.“

Der Ehevertrag regelte zudem, dass Geschenke zur Hochzeit jeweils dem Ehepartner zugeordnet wurden, dem sie zugedacht waren – ein wichtiger Punkt, um Unklarheiten zu vermeiden.

Transparente Kommunikation mit allen Beteiligten

„Wir entschieden uns für vollständige Offenheit“, erklärt Markus. „Ich informierte meinen Insolvenzverwalter frühzeitig über die Hochzeitspläne und die geplante Gütertrennung.“

Diese Transparenz zahlte sich aus: Der Insolvenzverwalter bestätigte, dass die Hochzeit keine Auswirkungen auf das laufende Verfahren haben würde, solange keine Vermögenswerte verschleiert würden.

Kreative Hochzeitsplanung mit begrenztem Budget

Die finanzielle Situation erforderte Kreativität bei der Hochzeitsplanung:

  • Standesamt statt große Feier: Das Paar entschied sich für eine schlichte standesamtliche Trauung mit nur den engsten Familienmitgliedern und Freunden.
  • Feier im eigenen Garten: Statt eines teuren Restaurants organisierten sie ein Buffet im Garten von Sabines Eltern.
  • Gemeinsame Vorbereitung: Familie und Freunde halfen bei den Vorbereitungen, vom Dekorieren bis zum Kuchenbacken.

„Unsere Hochzeit war vielleicht nicht so glamourös wie in den Hochzeitsmagazinen“, lacht Sabine, „aber sie war persönlich, liebevoll und genau richtig für uns.“

Tatsächliche Auswirkungen der Heirat auf die Insolvenz

Nach der Hochzeit stellte das Paar fest, dass sich einige praktische Aspekte ihrer Lebenssituation veränderten:

Getrennte Konten und Finanzen

Trotz der Eheschließung behielten Sabine und Markus getrennte Konten bei. „Das war anfangs etwas ungewohnt“, gibt Sabine zu, „aber es schafft Klarheit und schützt uns beide.“

Für gemeinsame Ausgaben wie Miete und Lebensmittel entwickelten sie ein System: Sabine übernahm bestimmte Kosten, während Markus im Rahmen seiner Möglichkeiten – unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenze – seinen Beitrag leistete.

Lesen Sie dazu auch: Konsequenzen der Privatinsolvenz für den Ehepartner

Auswirkungen auf sozialrechtliche Aspekte

Eine wichtige Erkenntnis war die Auswirkung der Ehe auf sozialrechtliche Ansprüche: „Als Ehepartner werden wir nun als Bedarfsgemeinschaft betrachtet“, erklärt Markus. „Das bedeutet, dass meine Frau nun bei bestimmten Sozialleistungen mit ihrem Einkommen für mich einstehen muss.“

Dieser Aspekt sollte bei der Entscheidung für eine Heirat während der Insolvenz unbedingt bedacht werden, besonders wenn ein Partner auf staatliche Unterstützung angewiesen ist.

Der Weg zur Restschuldbefreiung

Die gute Nachricht für das Paar: Die Eheschließung hatte keinen negativen Einfluss auf Markus‘ Weg zur Restschuldbefreiung. „Solange ich meinen Obliegenheiten nachkomme und keine Vermögenswerte verschleiere, läuft das Verfahren wie geplant weiter“, erklärt er erleichtert.

Fazit: Liebe trotz finanzieller Hürden

Zwei Jahre nach ihrer Hochzeit blicken Sabine und Markus positiv auf ihre Entscheidung zurück. „Die Insolvenz ist noch nicht abgeschlossen, aber wir sind als Paar daran gewachsen“, sagt Sabine. „Wir haben gelernt, offen über Geld zu sprechen und gemeinsame Lösungen zu finden.“

Markus ergänzt: „Manchmal denke ich, dass die Insolvenz unsere Beziehung sogar gestärkt hat. Wir haben bewiesen, dass wir auch in schwierigen Zeiten zusammenhalten können.“

Die Geschichte von Sabine und Markus zeigt: Eine Insolvenz muss kein Hindernis für die Liebe und eine gemeinsame Zukunft sein – sofern man informiert, transparent und mit der nötigen rechtlichen Absicherung vorgeht.

Ihr Aktionsplan für eine Heirat während der Insolvenz

Wenn Sie oder Ihr Partner sich in einer Insolvenz befinden und heiraten möchten, können Sie von den Erfahrungen von Sabine und Markus lernen:

Diese Schritte sollten Sie unbedingt gehen:

  1. Professionelle Beratung einholen: Konsultieren Sie eine Schuldnerberatung und einen auf Familienrecht spezialisierten Anwalt. Die Erstberatung bei anerkannten Schuldnerberatungsstellen ist kostenlos.
  2. Ehevertrag mit Gütertrennung erwägen: Lassen Sie sich zu den Vor- und Nachteilen verschiedener Güterstände beraten und prüfen Sie, ob eine Gütertrennung in Ihrer Situation sinnvoll ist.
  3. Insolvenzverwalter informieren: Kommunizieren Sie offen und transparent mit dem Insolvenzverwalter über Ihre Heiratspläne und die geplanten finanziellen Arrangements.
  4. Auswirkungen auf Sozialleistungen prüfen: Informieren Sie sich über mögliche Veränderungen bei Sozialleistungen durch die Eheschließung.
  5. Budget für die Hochzeit realistisch planen: Eine schöne Feier ist auch mit begrenzten Mitteln möglich – setzen Sie Prioritäten und beziehen Sie Familie und Freunde mit ein.

Ihre Erfahrungen sind wertvoll!

Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht oder planen Sie eine Hochzeit während einer Insolvenz? Teilen Sie Ihre Geschichten und Tipps mit uns – so können wir alle voneinander lernen und Menschen in ähnlichen Situationen unterstützen. Schreiben Sie uns dazu eine E-Mail unter info@sg-kanzlei.de oder rufen Sie uns an: 07152 / 93 95 40

Denken Sie daran: Eine Insolvenz ist eine vorübergehende finanzielle Situation – Ihre Beziehung und Ihre gemeinsame Zukunft können trotzdem gedeihen, wenn Sie informiert handeln und sich gegenseitig unterstützen.


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