Fragen von Unternehmen: Der Insolvenzplan. Die Krise überwinden. Die Chance, eine drohende Insolvenz einer Gesellschaft oder eines Einzelunternehmens zu vermeiden, liegt in der Aufstellung eines Insolvenzplans.
Fragen an die Rechtsanwälte:
Die Geschäftsleitung einer Gesellschaft oder der Einzelunternehmer kann einen Insolvenzplan zur Überwindung der Krise noch vor Einleitung eines Insolvenzverfahrens aufstellen. Soweit die Krise erkannt, analysiert und die Sanierungsziele festgelegt sind, ist das Konzept zur Krisenüberwindung in einem Insolvenzplan darzulegen. Statt Liquidation und Zerschlagung besteht die Chance, das Unternehmen zu sanieren und fortzuführen. Bei der Aufstellung eines Insolvenzplans sind die gesetzlichen Regelungen der §§ 217 ff. Insolvenzordnung zu beachten. Der Plan ist in einen darstellenden und einen gestaltenden Teil zu gliedern und ggf. um weitere Anlagen zu erweitern. Der darstellende Teil enthält Aussagen über das bisherige Geschehen, Grundlagen und die Folgen des Plans. Im gestaltenden Teil wird festgelegt, wie die Rechtsstellung der Gläubiger durch den Plan geändert werden soll. Dazu gehören z. B. Informationen, ob gesicherte Forderungen voll erfüllt werden, welche Insolvenzforderungen gestundet und welche erlassen werden sollen. Der Insolvenzplan muss durch einen Beschluss der Gläubiger legitimiert werden. Wir haben das Know-how, wie ein Insolvenzplan aufgestellt und erfolgreich über ein Insolvenzplanverfahren zur Sanierung eingesetzt wird.
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Es wird unsere Aufgabe sein, Sie von der Beratung bis hin zur Umsetzung der besprochenen Strategie zu begleiten.
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