Zum Inhalt springen

Fragen von Unternehmen an ihre Rechtsanwälte

Fragen von Unternehmen: Der Insolvenzplan. Die Krise überwinden. Die Chance, eine drohende Insolvenz einer Gesellschaft oder eines Einzelunternehmens zu vermeiden, liegt in der Aufstellung eines Insolvenzplans.

Fragen an die Rechtsanwälte:

Die Geschäftsleitung einer Gesellschaft oder der Einzelunternehmer kann einen Insolvenzplan zur Überwindung der Krise noch vor Einleitung eines Insolvenzverfahrens aufstellen. Soweit die Krise erkannt, analysiert und die Sanierungsziele festgelegt sind, ist das Konzept zur Krisenüberwindung in einem Insolvenzplan darzulegen. Statt Liquidation und Zerschlagung besteht die Chance, das Unternehmen zu sanieren und fortzuführen. Bei der Aufstellung eines Insolvenzplans sind die gesetzlichen Regelungen der §§ 217 ff. Insolvenzordnung zu beachten. Der Plan ist in einen darstellenden und einen gestaltenden Teil zu gliedern und ggf. um weitere Anlagen zu erweitern. Der darstellende Teil enthält Aussagen über das bisherige Geschehen, Grundlagen und die Folgen des Plans. Im gestaltenden Teil wird festgelegt, wie die Rechtsstellung der Gläubiger durch den Plan geändert werden soll. Dazu gehören z. B. Informationen, ob gesicherte Forderungen voll erfüllt werden, welche Insolvenzforderungen gestundet und welche erlassen werden sollen. Der Insolvenzplan muss durch einen Beschluss der Gläubiger legitimiert werden. Wir haben das Know-how, wie ein Insolvenzplan aufgestellt und erfolgreich über ein Insolvenzplanverfahren zur Sanierung eingesetzt wird.

Fragen von Unternehmen: Sie benötigen unsere Hilfe bei der Pfändbarkeit von Sonderzahlungen? Wir gehen diesen Weg mit Ihnen!

Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service:

Es wird unsere Aufgabe sein, Sie von der Beratung bis hin zur Umsetzung der besprochenen Strategie zu begleiten.

Dabei umfasst unser Leistungspaket neben den rechtlichen, auch die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten. Ganz gleich in welcher Rechtsform Sie Ihre Unternehmung betreiben: Unser zufriedener Mandantenstamm besteht aus Einzelunternehmern, Personengesellschaften bis hin zu Kapitalgesellschaften.
Profitieren Sie von unserer ganzheitlichen Beratungsphilosophie: Wir bringen Sie an Ihr Ziel als Ihr persönlicher
Mutmacher
Problemlöser
Querdenker
Erfolgstrainer
Überlebenstrainer und
Kapitalbeschaffer.
Wollen Sie alle relevantes Details noch einmal nachhören? Wir bieten Ihnen zu diesem brennenden Thema ein Video an, das auf Ihre Fragen eingeht.

 

Mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zu vielen anderen Themen finden Sie auf der Homepage der Kanzlei Schmidt.
Für hilfreiche Videos zu anderen Fragestellungen klicken Sie hier.

Kompaktes Wissen zum Thema Schulden und Insolvenz: Downloaden Sie sich jetzt unseren Insolvenzratgeber als eBook mit über 160 Seiten Fachwissen!
Kostenfreier Download eBook „Insolvenzratgeber“ hier klicken