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Wir befreien Sie von Ihren Schulden – Wege aus der Überschuldung

Wege aus der Überschuldung:

Was erwartet Sie in dem Blogbeitrag?

  1. Ihr Zustand: Sie haben Angst vor der Zukunft – die Schulden schnüren Ihnen die Kehle zu.
  2. Wo bekommen Sie Hilfe?
  3. Was macht der Schuldenregulierer?
  4. Wodurch unterscheidet sich die Kanzlei Schmidt von anderen Schuldenregulierern?

Ihre Sorgen

Sie können nachts nicht mehr schlafen. Die Gedanken an die Zukunft bedrängen Sie. Sie sind mit ihrer Selbstständigkeit oder in Ihrem Beruf gescheitert. Fast täglich bringt der Postbote Briefe von Inkasso-Büros und Rechtsanwälten. Der Weg zum Briefkasten versetzt Sie jedes Mal in Panik.

Sie brauchen Hilfe, aber welcher Schuldenregulierer ist der Richtige?

Sie möchten wieder sorglos durchschlafen. Wohin wenden Sie sich? Auch in Ihrer Gemeinde oder Landkreis gibt es eine Schuldnerberatungsstelle. Wenden Sie sich dahin, müssen Sie zwei Hürden überwinden:

  1. Als ehemals Selbstständiger werden Sie abgewiesen, es sei denn, Sie erhalten im Einzelfall Unterstützung,
  2. Sie müssen mit langen Wartezeiten rechnen, und zwar bis zu einem Jahr.

Entscheiden Sie sich gegen diesen Weg, können Sie wählen zwischen einem gewerblich ausgerichteten Schuldnerberater oder einem Rechtsanwalt, der als Schuldenregulierer tätig ist. Im Unterschied zum gewerblich ausgerichteten Schuldnerberater ist der Rechtsanwalt berechtigt, die Bescheinigung über den Nachweis eines außergerichtlichen Schuldenregulierungsversuchs mit Ihren Gläubigern auszustellen. Der gewerblich tätige Schuldnerberater dagegen kann ohne diese Bescheinigung keinen Insolvenzantrag stellen. In einem solchen Fall benötigt er die Unterstützung eines Rechtsanwalts, was selbstredend ein Mehr an Kosten auslöst. Deshalb bietet es sich an, von Beginn an einen Rechtsanwalt mit Ihrem Problem zu beauftragen.

Wie geht es weiter mit der Befreiung von meinen Schulden?

Entscheiden Sie sich für einen Rechtsanwalt, so wird dieser nach dem ersten Gespräch mit Ihnen Kontakt aufnehmen zu den Gläubigern, um den aktuellen Schuldenstand abzufragen und um auf dieser Grundlage mit den Gläubigern Vergleiche oder Ratenzahlungen zu vereinbaren. Kommt es zu einer außergerichtlichen Einigung mit Ihren Gläubigern, so wickelt der Rechtsanwalt als Treuhänder den Plan ab. Stimmen nicht alle Gläubiger dem Plan zu, so reicht er unter Vorlage der Bescheinigung über das Scheitern eines außergerichtlichen Einigungsversuchs den Plan beim Insolvenzgericht ein. Das Insolvenzgericht entscheidet dann, ob der Plan erneut den Gläubigern zur Abstimmung über seine Annahme vorgelegt wird. Stimmen in einem solchen Fall die Mehrheit der Gläubiger dem Plan zu, so setzt sich die Mehrheit aus der Anzahl an Köpfen und der Summe aller Schulden zusammen. Erreichen die Ja-Stimmen nicht die Mehrheit, ist der Plan gescheitert und das Insolvenzverfahren wird mit Bestellung eines Treuhänders/Insolvenzverwalter eröffnet. Über den weiteren Verfahrensablauf erhalten Sie Informationen unter www.sg-kanzlei.de/privatinsolvenz/

Wodurch unterscheidet sich die Anwaltskanzlei Schmidt mit den Standorten Eislingen, Leonberg und Tübingen von anderen Schuldenregulierern?

Wir sehen in jedem Auftraggeber den Menschen mit all seinen Sorgen und Nöten. Aufgrund unserer jahrzehntelangen Erfahrung im Umgang mit Menschen, die in finanzielle Not geraten sind, können wir uns in Ihre Situation hineinversetzen. Jedes Lebensschicksal hat seine eigene Vorgeschichte. Deshalb werden wir uns auch Ihrer Sache, mit Ihren ureigenen Fragestellungen, behutsam annehmen und den Gläubigern unter diesen Vorgaben einen individuell gestalteten Regulierungsplan vorlegen. Das ist unsere Stärke. Wenn Sie sich unserer Betreuung anvertrauen, wird es Ihnen von Beginn der Auftragsannahme an erheblich besser gehen. Das Handeln gegenüber Ihren Gläubigern übernehmen ab sofort wir, d.h. für Sie: Sie erhalten ab sofort keine Post mehr von Ihren Gläubigern. Selbst der Gerichtsvollzieher stellt dann seine Arbeit ein. Ab dann ist der Weg wieder für Sie frei, Ihre Überlegungen nun auf die Zukunft zu richten, um sich voll und ganz auf Ihren Beruf/Unternehmung zu konzentrieren. Bei weiteren Fragen, Schuldenberatung oder Unterstützung stehen wir Ihnen – die Anwaltskanzlei Schmidt mit einem Team von Spezialisten -, Ihnen gern zur Verfügung. Gemeinsam finden wir die für Sie passende Lösung.

Wege aus der Überschuldung: Sie brauchen professionelle Hilfe? Wir gehen diesen Weg mit Ihnen!

Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service:

Es wird unsere Aufgabe sein, Sie von der Beratung bis hin zur Umsetzung der besprochenen Strategie zu begleiten.

Dabei umfasst unser Leistungspaket neben den rechtlichen, auch die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten. Ganz gleich in welcher Rechtsform Sie Ihre Unternehmung betreiben: Unser zufriedener Mandantenstamm besteht aus Einzelunternehmern, Personengesellschaften bis hin zu Kapitalgesellschaften.
Profitieren Sie von unserer ganzheitlichen Beratungsphilosophie: Wir bringen Sie an Ihr Ziel als Ihr persönlicher
Mutmacher
Problemlöser
Querdenker
Erfolgstrainer
Überlebenstrainer und
Kapitalbeschaffer.
Wollen Sie alle relevantes Details noch einmal nachhören? Wir bieten Ihnen zu diesem brennenden Thema ein Video an, das auf Ihre Fragen eingeht.
Wege aus der Überschuldung? Mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zu vielen anderen Themen finden Sie auf der Homepage der Kanzlei Schmidt. Für hilfreiche Videos zu anderen Fragestellungen klicken Sie hier.

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