Viele Menschen sehen in der Privatinsolvenz die Chance auf einen schuldenfreien Neustart. Doch was passiert, wenn während des laufenden Insolvenzverfahrens neue Schulden entstehen? Kann das Verfahren dadurch gefährdet werden? In diesem Artikel klären wir die rechtlichen Folgen und zeigen, welche Maßnahmen Sie ergreifen können, um finanzielle Probleme während der Insolvenz zu vermeiden.
Rechtlicher Bezug
Laut Insolvenzordnung (InsO) umfasst das Insolvenzverfahren nur die Schulden, die vor der Eröffnung des Verfahrens entstanden sind. Neue Schulden, die während der Wohlverhaltensphase oder bereits im eröffneten Verfahren entstehen, fallen nicht unter die Restschuldbefreiung. Das bedeutet:
- Neue Schulden müssen vom Schuldner eigenständig beglichen werden.
- Der Insolvenzverwalter berücksichtigt diese Verbindlichkeiten nicht im Verfahren.
- Können die neuen Schulden nicht gezahlt werden, droht eine erneute Zwangsvollstreckung.
Besonders problematisch ist es, wenn Schuldner neue Verbindlichkeiten bewusst eingehen, obwohl klar ist, dass sie diese nicht begleichen können. Dies kann als vorsätzliche Überschuldung gewertet werden und unter Umständen zur Versagung der Restschuldbefreiung führen (§ 290 InsO).
Erfolgsberichte
Fall 1: Unachtsame Kreditaufnahme
Thomas M. war erleichtert, als sein Privatinsolvenzverfahren eröffnet wurde. Doch als seine Waschmaschine kaputtging, kaufte er schnell eine neue auf Raten. Die Raten konnte er nicht mehr zahlen, und der Gläubiger leitete ein Mahnverfahren ein. Die Folge: neue Lohnpfändungen und zusätzliche finanzielle Probleme. Hätte er sich vorher beraten lassen, hätte er möglicherweise staatliche Unterstützungen für eine notwendige Neuanschaffung erhalten.
Fall 2: Mietschulden und Kündigung
Sandra K. verlor während der Privatinsolvenz ihren Job und konnte die Miete nicht mehr zahlen. Da diese neuen Schulden nicht unter das Insolvenzverfahren fielen, erhielt sie eine Kündigung und musste sich kurzfristig eine neue Bleibe suchen. Durch rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Vermieter hätte sie eine Ratenzahlung vereinbaren können.

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Expertenmeinung
Rechtsanwalt Rüdiger Schmidt empfiehlt:
- Kein neuer Kredit:
Verzichten Sie auf Kredite oder Ratenkäufe während der Privatinsolvenz. - Unverzügliche Zahlung neuer Rechnungen:
Strom, Miete und andere laufende Kosten müssen weiterhin beglichen werden. - Schuldenberatung nutzen:
Falls Sie merken, dass Sie neue Schulden nicht bezahlen können, holen Sie sich rechtzeitig Hilfe. - Notwendige Ausgaben prüfen:
In besonderen Härtefällen gibt es Hilfen vom Sozialamt oder Stiftungen für notwendige Anschaffungen.
FAQ/Häufig gestellte Fragen
Werden neue Schulden automatisch in das Insolvenzverfahren aufgenommen?
Nein, sie müssen vom Schuldner selbst beglichen werden.
Kann die Restschuldbefreiung wegen neuer Schulden versagt werden?
Ja, insbesondere wenn sie durch Betrug oder Täuschung entstanden sind.
Was kann ich tun, wenn ich während der Insolvenz neue Schulden mache?
Suchen Sie sofort eine Schuldnerberatung auf und prüfen Sie Ratenzahlungsvereinbarungen mit den Gläubigern.
Zusammenfassung
Neue Schulden während der Privatinsolvenz können zu erheblichen Problemen führen, da sie nicht in das Verfahren einbezogen werden. Um Ihre Entschuldung nicht zu gefährden, sollten Sie alle finanziellen Verpflichtungen genau im Blick behalten und sich frühzeitig beraten lassen. Eine durchdachte Haushaltsplanung kann helfen, finanzielle Engpässe zu vermeiden.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Privatinsolvenz? Lassen Sie sich rechtzeitig beraten, um finanzielle Stolpersteine zu vermeiden. Kontaktieren Sie eine Schuldnerberatung oder einen Fachanwalt für Insolvenzrecht für eine individuelle Lösung! Vereinbaren Sie jetzt eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Situation unter folgendem Link (hier klicken). Persönlich und vertraulich!
Begriffserklärung
Restschuldbefreiung
Der Schuldenerlass nach erfolgreichem Abschluss der Privatinsolvenz.
Wohlverhaltensphase
Der Zeitraum (i. d. R. 3-6 Jahre), in dem sich Schuldner an bestimmte Regeln halten müssen, um die Restschuldbefreiung zu erhalten.
Insolvenzverwalter
Eine vom Gericht eingesetzte Person, die das Vermögen des Schuldners verwaltet und verteilt.