Mir droht ein Jobverlust, wenn der Treuhänder meinem Chef die Abtretung des pfändbaren Teils meines Lohnes vorlegt – kann ich was dagegen tun?
Ausgangsfall:
Ich bin erst seit einem Monat bei der Firma AB OHG beschäftigt. Meinem neuen Arbeitgeber habe ich nicht angegeben, dass ich beabsichtige, im kommenden Monat Verbraucherinsolvenzverfahren zu beantragen. Ich fürchte dann, meinen Arbeitsplatz wieder zu verlieren, wenn der Treuhänder meinen neuen Arbeitgeber anschreibt. Kann ich anstelle meines Arbeitgebers auch den pfändbaren Betrag monatlich überweisen?
Antwort:
Die Praxis handhabt es sehr unterschiedlich, da die gesetzliche Vorschrift diese Verfahrensweise gerade nicht zulässt. Der BGH schließt in seinem Beschluss vom 20.02.1014 – Az: IX ZA 32/13 – Vereinbarungen zwischen Treuhänder und Schuldner nicht aus, wonach der Treuhänder den Arbeitgeber des Schuldners nicht über die Abtretung des pfändbaren Teils des Lohnanspruchs informiert. Im Gegenzug dafür ist der Schuldner aber verpflichtet, dem Treuhänder von Monat zu Monat zeitnah und vollständig über die Höhe seines Einkommens zu unterrichten. Kommt der Schuldner dieser Aufgabe nicht nach, droht am Ende die Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verheimlichens des Teils des Lohnanspruchs, der von der Abtretung erfasst ist.
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