Zum Inhalt springen

Privatinsolvenz: Wann ist man überschuldet?

  Wann ist man überschuldet? In finanzieller Notlage und bei Überschuldung kann ein Insolvenzverfahren helfen. 1999 wurde erstmals die Verbraucherinsolvenz in Deutschland eingeführt, mit der ein Schuldner innerhalb von sechs Jahren von seinen Altlasten befreit wird. Seit 2014 geht das unter bestimmten Voraussetzungen sogar noch schneller. Hier stellt sich jedoch die Frage: Wann ist man überschuldet?

Ausgaben höher als die Einnahmen

Für die Überschuldung gibt es bei der Privatinsolvenz eine einfache Regel. Sind die Ausgaben einer Person höher als die Einnahmen, so gilt sie als überschuldet. Schließlich können mit den Einnahmen nicht alle Kosten gedeckt werden, sodass sich monatlich immer mehr Forderungen anhäufen. Es können keine Kreditraten mehr an die Bank oder an Versandhändler gezahlt werden. Außerdem ist in diesem Fall oft der Dispositionskredit auf dem Girokonto weit überzogen, sodass keine Abbuchungen mehr vorgenommen werden können. Die meisten Personen in dieser Situation achten nicht mehr auf die Zahlungsaufforderungen der Insolvenzgläubiger. Eine Mahnung nach der anderen landet im Briefkasten und es folgen bald gerichtliche Beschlüsse und die Aufforderung zur eidesstattlichen Versicherung. Wer aus dieser Schuldenspirale wieder entkommen möchte, sollte entweder einen Vergleich mit den Gläubigern anstreben oder eine Privatinsolvenz beantragen.

Verkürzte Privatinsolvenz

Seit Juli 2014 kann ein Verfahren zur Privatinsolvenz auch verkürzt werden. Nach Erfüllung bestimmter Auflagen kann ein Schuldenschnitt schon nach fünf oder nach drei Jahren gewährt werden statt bisher nach sechs Jahren. Bis dahin muss jeder Schulden eine Durststrecke auf sich nehmen mit vielen Einschränkungen hinsichtlich Vermögen und Einkommen. Auch auf den Alltag hat ein solches Verfahren Auswirkungen. Wichtig ist: Bei Überschuldung sollte man sofort handeln, da sonst der Schuldenberg nur noch größer wird.

Sie brauchen professionelle Hilfe? Wir gehen diesen Weg mit Ihnen!

Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service:

Es wird unsere Aufgabe sein, Sie von der Beratung bis hin zur Umsetzung der besprochenen Strategie zu begleiten.

Dabei umfasst unser Leistungspaket neben den rechtlichen, auch die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten. Ganz gleich in welcher Rechtsform Sie Ihre Unternehmung betreiben: Unser zufriedener Mandantenstamm besteht aus Einzelunternehmern, Personengesellschaften bis hin zu Kapitalgesellschaften.
Profitieren Sie von unserer ganzheitlichen Beratungsphilosophie: Wir bringen Sie an Ihr Ziel als Ihr persönlicher
Mutmacher
Problemlöser
Querdenker
Erfolgstrainer
Ãœberlebenstrainer und
Kapitalbeschaffer.
Wollen Sie alle relevantes Details noch einmal nachhören? Wir bieten Ihnen zu diesem brennenden Thema ein Video an, das auf Ihre Fragen eingeht.

    Wann ist man überschuldet? Mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zu vielen anderen Themen finden Sie auf der Homepage der Kanzlei Schmidt. Für hilfreiche Videos zu anderen Fragestellungen klicken Sie hier.


Kompaktes Wissen zum Thema Schulden und Insolvenz: Downloaden Sie sich jetzt unseren Insolvenzratgeber als eBook mit über 160 Seiten Fachwissen!
Kostenfreier Download eBook „Insolvenzratgeber“ hier klicken