Ausgaben höher als die Einnahmen
Für die Überschuldung gibt es bei der Privatinsolvenz eine einfache Regel. Sind die Ausgaben einer Person höher als die Einnahmen, so gilt sie als überschuldet. Schließlich können mit den Einnahmen nicht alle Kosten gedeckt werden, sodass sich monatlich immer mehr Forderungen anhäufen. Es können keine Kreditraten mehr an die Bank oder an Versandhändler gezahlt werden. Außerdem ist in diesem Fall oft der Dispositionskredit auf dem Girokonto weit überzogen, sodass keine Abbuchungen mehr vorgenommen werden können. Die meisten Personen in dieser Situation achten nicht mehr auf die Zahlungsaufforderungen der Insolvenzgläubiger. Eine Mahnung nach der anderen landet im Briefkasten und es folgen bald gerichtliche Beschlüsse und die Aufforderung zur eidesstattlichen Versicherung. Wer aus dieser Schuldenspirale wieder entkommen möchte, sollte entweder einen Vergleich mit den Gläubigern anstreben oder eine Privatinsolvenz beantragen.
Verkürzte Privatinsolvenz
Seit Juli 2014 kann ein Verfahren zur Privatinsolvenz auch verkürzt werden. Nach Erfüllung bestimmter Auflagen kann ein Schuldenschnitt schon nach fünf oder nach drei Jahren gewährt werden statt bisher nach sechs Jahren. Bis dahin muss jeder Schulden eine Durststrecke auf sich nehmen mit vielen Einschränkungen hinsichtlich Vermögen und Einkommen. Auch auf den Alltag hat ein solches Verfahren Auswirkungen. Wichtig ist: Bei Überschuldung sollte man sofort handeln, da sonst der Schuldenberg nur noch größer wird.
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