Kosten müssen gedeckt sein
Eine Verwertung der Immobilie bei Insolvenz muss immer im Sinne der Insolvenzgläubiger sein. Schlecht erhaltene oder hoch belastete Immobilien werden aus der Insolvenzmasse freigegeben. Sie dürfen als Schuldner wieder über das Haus verfügen, müssen jedoch auch sämtliche Kosten tragen. Können Sie diese Kosten nicht übernehmen, droht eine erneute Schuldenspirale. Kann die Immobile über diesen Weg nicht gerettet werden, müssen Sie jedoch nicht sofort ausziehen. Meist einigen sich die Zwangsvollstrecker darauf, dass Sie erst bei Verkauf der Immobilie oder zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt ausziehen müssen. Allerdings sollten Sie schon mit dem Antrag auf Insolvenz darauf vorbereitet sein, die Immobilie zu verlassen. Bei einer Verweigerung kann der Insolvenzverwalter die Räumung per Gerichtsbeschluss anordnen.
Andere Möglichkeiten zum Erhalt der Immobilie
Lebt Ihr Ehepartner oder Lebenspartner mit in dem Haus oder der Wohnung, kann er den Miteigentumsanteil oder das Volleigentum übernehmen und vom Insolvenzverwalter kaufen. Allerdings muss das Ihr Partner finanzieren können und von einer Bank das Darlehen langfristig bekommen. Eine andere Alternative ist natürlich der Schuldenvergleich. So einigen Sie sich außergerichtlich mit den Gläubigern und dürfen Ihre Immobilie behalten. Gleichzeitig bringt das den positiven Effekt des Schuldenerlasses mit sich. Allerdings hängt der Erfolg des Vergleichs von der Summe ab, die Sie den Gläubigern anbieten können.
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  Immobilie in der Insolvenz behalten: Mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zu vielen anderen Themen finden Sie auf der Homepage der Kanzlei Schmidt. Für hilfreiche Videos zu anderen Fragestellungen klicken Sie hier.