Gerichtskosten:
Die Gebühren für das Gerichtsverfahren und die Kosten für den eingestellten Insolvenzverwalter betragen etwa 2.500 Euro. Wie bereits erwähnt wird dieser Betrag für die Zeit des Insolvenzverfahrens gestundet. Danach erfolgt eine Vereinbarung zur Ratenzahlung, um den Betrag monatlich an das Gericht zurückzahlen zu können.
Einkommen:
Prüfen Sie zunächst Ihr pfändbares Einkommen anhand der aktuellen Pfändungstabelle. Sämtliches pfändbares Vermögen wird der Insolvenzverwalter an die Gläubiger weiterleiten. Dazu gehören auch laufende Lebensversicherungen und das Auto, insofern es nicht zum Ausüben des Berufs notwendig ist. Daneben spielt das voraussichtliche Einkommen eine wichtige Rolle. Berechnen Sie sich den pfändbaren Teil des Einkommens und rechnen Sie diesen auf sechs Jahre hoch. Die Pfändungsgrenze berechnet sich dabei nach dem aktuellen Verdienst und der gültigen Unterhaltspflicht. Sie selbst müssen anhand der Berechnung nun abwägen, ob das Aufnehmen eines Kredits günstiger wäre, als eine Privatinsolvenz. Besitzen Sie beispielsweise nur einen geringen Verdienst und kein pfändbares Einkommen, lohnt sich eher eine Privatinsolvenz. Rechnen Sie den pfändbaren Teil über die nächsten sechs Jahre, so ist ein Kredit möglicherweise eine günstigere Variante, um die Schulden zu begleichen. Schließlich brauchen Sie hier keine Verfahrenskosten bezahlen, sondern einigen sich mit den Gläubigern selbst. Oftmals ist das Insolvenzverfahren die günstigere Lösung als die Kredittilgung.
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Es wird unsere Aufgabe sein, Sie von der Beratung bis hin zur Umsetzung der besprochenen Strategie zu begleiten.
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