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Was dürfen Inkassounternehmen überhaupt?

Halten Sie ein Schreiben eines Inkassounternehmens in der Hand? Können Sie die geltend gemachten Inkassokosten nicht richtig nachvollziehen? Vermuten Sie ungerechtfertigt hohe Kosten? Zweifeln Sie an der Seriosität des Inkassobüros?

Dann sind Sie hier genau richtig: Hier lesen Sie, wie Sie die Maschen von unseriösen von den seriösen Inkassofirmen unterscheiden können.

 

Was sind Inkassobüros und wie funktionieren diese?

Inkassobüros sind Dienstleistungsunternehmen, die Ihren  Gläubigern Inkassodienstleistungen erbringen. Diese Dienstleistungen betreffen das sogenannte Inkasso. Unter dem Inkasso versteht man den Einzug fälliger Forderungen. Betroffen sind hiervon sämtliche Forderungen zum Beispiel von Lieferanten, Telekommunikationsunternehmen, Versicherern und sonstigen Dienstleistungsunternehmen, also nahezu alle Kundenforderungen. Im gesunden Falle kommen die Schuldner ihren Forderungen nach und die Arbeit von Inkassobüros wird gar nicht gebraucht. In den anderen Fällen entstehen den Gläubigern durch personalintensives Forderungsmanagement unerwünschte Kosten durch die Überwachung des Zahlungseingangs bonitätsschwacher oder gar zahlungsunfähiger Kunden. Um diese Personalkosten zu umgehen, beauftragen die betroffenen Gläubiger Inkassounternehmen zur Eintreibung der offenen Forderungen.

Inkassounternehmen kommen daneben auch zum Zuge, wenn die Gläubiger den Inkassobüros die Forderungen gegen Sie zum Beispiel verkauft haben – etwa zur Überbrückung von Finanzierungsschwierigkeiten. Denn für den Gläubiger stellt die Beauftragung eines Dritten oder der Verkauf der Forderungen den einfacheren Weg dar, um Geld einzutreiben, als den Forderungen selbst nachzugehen.

 

Welche Schuldner sind betroffen?

Vor der Anmeldung der Insolvenz wird den Schuldnern der Kontakt mit Inkassounternehmen im Regelfall nicht erspart. Dieser Kontakt besteht in der Regel nicht aus einfachen Mahnungen. Vielmehr drohen die Inkassounternehmen direkt mit der Zwangsvollstreckung und dem Gerichtsvollzieher.

Achtung Falle: Nicht nur verschuldete Personen werden mit Post von Inkassobüros konfrontiert. In vielen Fällen werden ebenso Personen mit Forderungen aus dubiosen Verträgen, die sie im Internet oder am Telefon geschlossen haben, von Inkassofirmen kontaktiert. In den meisten dieser Fälle sind die Betroffenen diese Verträge nicht bewusst eingegangen.

Man muss das Geschäftsmodell Inkasso im Ansatz kennen, um zu wissen, dass diese Unternehmen als Dritte, die Ihnen bislang fremd waren, oft berechtigt sind, Sie in Anspruch zu nehmen. Merken Sie sich also, dass Inkassobüros in den oben beschriebenen zwei Konstellationen berechtigt sind, Ihren Schuldnerpflichten nachzugehen.

1. Beauftragung durch Ihren Gläubiger

2. Verkauf der Forderung Ihres Gläubigers an das Inkassounternehmen

 

Wie reagiert man richtig auf Post von Inkassounternehmen?

Kein Schuldner freut sich über die unangenehmen Briefe mit den Zahlungsaufforderungen. Viele dieser Schuldner fühlen sich sofort bedroht und befürchten die eigene Schutzlosigkeit. Doch Sie sind nie schutzlos. Wenn Sie unsere Checkliste befolgen schaffen Sie es problemlos, einen kühlen Kopf zu bewahren.

Tipp 1: Schutz vor unseriösen Inkassounternehmen

Lassen Sie sich die Vollmacht vorlegen

Inkassounternehmen treiben die Forderungen im Namen der Gläubiger ein. Nehmen Sie sich in Acht vor kriminellen Betrügern, die dies nur wahrheitswidrig behaupten.

Verlangen Sie zunächst das Original der Vollmacht oder der Abtretungserklärung, die der Dienstleister von Ihrem Schuldner erhalten haben muss. So wissen Sie sicher, dass Ihr Gläubiger das Unternehmen tatsächlich beauftragt hat.

Das Gesetz schützt Sie als Schuldner, indem gewisse Informationspflichten für das Inkassounternehmen selbst gelten. Das Schreiben an Sie muss sämtliche Informationen enthalten:

  • Name und Adresse des Auftraggebers
  • Genaue Angaben zu Forderungsgrund und dem zugrundeliegenden Vertrag (Datum, Vertragsgegenstand)
  • Seriöse Inkassounternehmen gewähren Ihnen regelmäßig eine angemessene Frist zur Zahlung

Bemerken Sie schon hier Unstimmigkeiten, sollten Sie die Forderungen des Inkassobüros nicht ohne Weiteres erfüllen.

Überprüfen Sie auch, ob das Unternehmen zugelassen ist. Das ist für Sie ohne Weiteres möglich, denn jedes Inkassobüro muss registriert sein.

Ob ein Unternehmen gerichtlich zugelassen ist, können Sie selbst kostenfrei im Rechtsdienstleistungsregister nachprüfen. Seriöse Inkassobüros weisen von sich aus etwa auf Briefbögen auf ihre Registrierung hin.

 

 

Tipp 2: Ist die Forderung überhaupt berechtigt?

Selbstverständlich sind Sie nur zur Zahlung verpflichtet, wenn die Forderung berechtigt ist.

Wenn Sie einfach vergessen haben, eine Rechnung zu zahlen, obwohl zu Ihnen schon mehrere Mahnungen ins Haus geflattert sind, kann das Inkassounternehmen eine berechtigte Forderung eintreiben.

Achtung: Häufig bedarf es jeder gar keiner Mahnung.

Bei Zahlungsverpflichtungen, bei denen ein fester Zeitpunkt zur Zahlung vereinbart wurde, ist regelmäßig keine Mahnung erforderlich. Damit können Sie sich relativ schnell den nötigen Überblick darüber verschaffen, ob Sie zu Recht in Anspruch genommen werden.

Widersprechen Sie unberechtigten Forderungen

Gegen unberechtigte Forderungen sollten Sie Widerspruch einlegen. Die Begründung des Widerspruchs sollte den Grund enthalten, warum die Forderung nicht berechtigt ist.

Den Widerspruch lassen Sie dem Inkassobüro am besten schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein zukommen.

Vermeiden Sie Missverständnisse: Es sind mehrere Beteiligte im Spiel, die sich oft nicht abstimmen: Auch wenn Sie bereits der Forderung widersprochen haben, sollten Sie das Inkassobüro darauf hinweisen. Die Vorgänge werden meist automatisiert, sodass die Weiterleitung an ein Inkassobüro unabhängig von dem Widerspruch automatisch erfolgt und ein bereits erfolgter Widerspruch oft nicht berücksichtigt wird.

 

Tipp 3: Sind die Kosten angemessen?

Wichtig ist zuerst einmal: Wenn Sie einer unberechtigten Forderung widersprochen haben, entstehen für Sie gar keine Inkasso-Kosten.

Das gilt natürlich nicht bei berechtigten Forderungen. Beauftragt der Gläubiger das Inkasso mit der Eintreibung der Forderung, verursacht ihm das zusätzliche Kosten. Diese Kosten sind ihm zu ersetzen.

Wie hoch diese Kosten sein dürfen, ist im Gesetz nicht genau bestimmt. Jedoch dürfen die Inkasso-Kosten aber nicht höher sein als die Vergütung, die ein Rechtsanwalt für dieselbe Leistung erhalten könnte. Das Inkassounternehmen darf also keine astronomisch hohen Summen verlangen. Sie müssen vielmehr angemessen sein. Sie können sich aber merken: Je höher die Forderung, desto höher dürfen auch die Kosten für ein Inkasso sein.

Zu den angefallenen Kosten können eine sogenannte Kostenpauschale etwa für Portogebühren und Ähnliches sowie laufende Zinsen hinzukommen.

In jedem Fall müssen die Kostenaufstellung detailliert und plausibel dargelegt werden. Schauen Sie sich die Kostenaufstellungen genau an, das lohnt sich unserer Erfahrung nach in der Regel. Denn in der Aufregung kommt es oft vor, dass Sie überhöhte Kosten übersehen.

Lassen Sie sich professionell beraten, wenn Sie Zweifel an der Angemessenheit der Höhe der Kosten haben.

 

Tipp 4: Melden Sie unzulässige Drohungen

Nach einem berechtigten Widerspruch haben Sie nichts zu fürchten

Drohungen sind unzulässig

Ein SCHUFA-Eintrag kann Ihnen nicht drohen, wenn Sie einer unberechtigten Forderung widersprechen. Bei berechtigten Einwänden ist der SCHUFA-Eintrag unzulässig. Eine Drohung Ihres Gläubigers, dass Ihnen ein SCHUFA-Eintrag droht, ist damit auch rechtswidrig und kann eine strafrechtlich relevante Nötigung sein.

Betreten der Wohnung und Drohungen sind unzulässig

Die Mitarbeiter des Inkassounternehmens dürfen keine Gewalt anwenden. Ebenso sind Anrufe und Befragungen in der Nachbarschaft unzulässig. Der entsprechende Mitarbeiter darf auch Ihre Wohnung nicht betreten. Melden Sie diese Vorgehensweisen der Schuldnerberatungsstellen bei dem zuständigen Amts- oder Landgericht. Möglicherweise steht in diesen Fällen eine Strafanzeige im Raum.

Was tun, wenn ich die berechtige Forderung nicht bezahlen kann?

Wir finden in jeder auch noch so komplexen Situation eine Lösung. Auch wenn Sie eine berechtigte Forderung nicht mehr bedienen können, können Sie dem Inkassounternehmen Einhalt gebieten.

Die Einleitung des Insolvenzverfahrens oder ein außergerichtlicher Schuldenvergleich sind oft die passenden Lösungen in diesen Situationen.

Bewahren Sie Ruhe, wenn sie ein Inkasso-Schreiben erhalten, aber reagieren Sie. Unser Ziel ist es, Ihre Schulden loszuwerden.

 

Sind Sie in Sorge wegen eines Inkassobüros? Setzen Sie bei allen professionellen Fragen auf einen seriösen Berater an Ihrer Seite und seinen kühlen Blick von außen, um alles, was auf Sie einstürmt, auch gut durchstehen zu können. Dafür sind wir da:

Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service:

Es wird unsere Aufgabe sein, Sie von der Beratung bis hin zur Umsetzung der besprochenen Strategie zu begleiten.

Dabei umfasst unser Leistungspaket neben den rechtlichen, auch die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten. Ganz gleich in welcher Rechtsform Sie Ihre Unternehmung betreiben: Unser zufriedener Mandantenstamm besteht aus Einzelunternehmern, Personengesellschaften bis hin zu Kapitalgesellschaften.
 
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