Außergerichtliche Einigung vorbereiten und umsetzen
Die außergerichtliche Einigung ist der erste Weg in die Schuldenfreiheit. Sind Sie bereits überschuldet und können die Insolvenzgläubiger nicht mehr bedienen, führt der Weg in Richtung Verbraucherinsolvenz. Jede natürliche Person in Deutschland inklusive Rentner oder Sozialhilfeempfänger dürfen ein solches Verfahren …