Freiberufler in der Insolvenz:
Freiberufler in der Insolvenz: Freiberuflern steht bei finanziellen Problemen ebenso die Möglichkeit auf Insolvenz offen. Hier stellen sich viele Schuldner die Frage, ob der Betrieb oder die Praxis weitergeführt werden soll oder nicht. Letztlich trifft nach Abgabe von Ihrem Insolvenzantrag der Insolvenzverwalter diese Entscheidung.
Gläubiger stehen im Mittelpunkt
Die Weiterführung des Betriebes hängt von der Situation der Insolvenzgläubiger ab. Erhalten diese dadurch eine größere Chance auf Tilgung der Forderungen, so wird der Insolvenzverwalter dem Weiterführen zustimmen. In manchen Fällen empfiehlt es sich jedoch auch, den Betrieb zu schließen und das noch vorhandene vermögen zu Geld zu machen. Demnach dürfen nicht alle Freiberufler weiter praktizieren mit der Hoffnung auf bessere Einkünfte.
Fortführung erlaubt
Bei Betriebsfortführung steht er meist unter Eigenverwaltung des Freiberuflers. Sie können als Inhaber weiterhin freiberuflich und eigenverantwortlich wirtschaften. Ein Teil der Gewinne geht dann in die Insolvenzmasse mit ein und muss an die Gläubiger abgeführt werden. Noch vor einigen Jahren wurden viele Praxen der Freiberufler geschlossen. Dabei spielte es keine Rolle, ob eine positive Prognose für die Zukunft vorlag. Der Insolvenzverwalter entschied sich hier einfach für ein simples Verfahren ohne weiteres Haftungsrisiko. Erst in den vergangenen Jahren setzten sich die Insolvenzverwalter auch für die Fortführung einer Praxis ein und entscheiden sich für einen persönlichen Mehraufwand. Viele Gläubiger profitieren hierbei von der Entscheidung. Schließlich kann die Praxis weiter wirtschaften und erzielt möglicherweise wieder Gewinne. Eine Sanierung von Unternehmen liegt in diesem Fall nicht fern. Wir stehen Ihnen in dieser Zeit zur Seite und helfen Ihnen gern beim Schritt in die Insolvenz. Gleichzeitig übernehmen wir ein Beratungsmandat in der Zeit der Eigenverwaltung und helfen Ihnen für eine positive Zukunft.
Sie brauchen professionelle Hilfe? Wir gehen diesen Weg mit Ihnen!
Es wird unsere Aufgabe sein, Sie von der Beratung bis hin zur Umsetzung der besprochenen Strategie zu begleiten.
Freiberufler in der Insolvenz: Mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zu vielen anderen Themen finden Sie auf der Homepage der Kanzlei Schmidt. Für hilfreiche Videos zu anderen Fragestellungen klicken Sie hier.