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Für wen ist eine Verbraucherinsolvenz gedacht und wie läuft sie ab?

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Überschuldung ist in Deutschland ein wachsendes Problem. Laut aktuellen Statistiken sind Millionen von Menschen verschuldet und finden aus eigener Kraft keinen Ausweg mehr. Unerwartete Ereignisse wie Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Scheidung können schnell in eine finanzielle Notlage führen. Die Verbraucherinsolvenz, auch als Privatinsolvenz bekannt, bietet überschuldeten Personen einen Weg aus der Schuldenfalle und ermöglicht einen finanziellen Neustart.

Für wen ist eine Verbraucherinsolvenz gedacht?

Die Verbraucherinsolvenz richtet sich an Privatpersonen, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ehemals selbstständig waren und weniger als 20 Gläubiger haben. Sie ist für Menschen gedacht, die zahlungsunfähig sind oder denen die Zahlungsunfähigkeit droht und keine realistische Chance sehen, ihre Schulden innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu begleichen.

Typische Betroffene

Angestellte und Arbeiter: Personen, die durch unvorhergesehene Ausgaben oder Einkommensverluste ihre Schulden nicht mehr bedienen können.

  • Arbeitslose: Menschen ohne Beschäftigungsperspektive, die ihre finanzielle Situation nicht eigenständig verbessern können.
  • Rentner: Ältere Menschen mit begrenztem Einkommen und bestehenden Schulden.
  • Alleinerziehende: Elternteile, die finanziell stark belastet sind und leichter in Zahlungsschwierigkeiten geraten.
  • Krankheitsfälle: Personen, die durch hohe medizinische Kosten überschuldet sind.

Beispiel: Herr Maier, ein Angestellter, verliert aufgrund einer betrieblichen Umstrukturierung seinen Job. Trotz intensiver Bemühungen findet er keine neue Anstellung und kann seine laufenden Kreditverpflichtungen nicht mehr erfüllen. Die Verbraucherinsolvenz bietet ihm die Möglichkeit, einen schuldenfreien Neuanfang zu starten.

Wie läuft eine Verbraucherinsolvenz ab?

Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein klar strukturiertes Verfahren und gliedert sich in mehrere Phasen:

  1. Außergerichtlicher Einigungsversuch
    • Schuldenbereinigungsplan: Mithilfe einer Schuldnerberatungsstelle oder eines Rechtsanwalts erstellt der Schuldner einen Plan, wie er seine Schulden zurückzahlen kann.
    • Verhandlungen mit Gläubigern: Der Plan wird den Gläubigern vorgelegt. Stimmen alle zu, kann das Insolvenzverfahren vermieden werden.
    • Scheitern des Versuchs: Lehnt auch nur ein Gläubiger den Plan ab, gilt der außergerichtliche Versuch als gescheitert.
  2. Antragstellung und Eröffnung des Insolvenzverfahrens
    • Insolvenzantrag: Der Schuldner stellt beim Amtsgericht einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
    • Gerichtliche Prüfung: Das Gericht prüft den Antrag und die Erfolglosigkeitsbescheinigung des außergerichtlichen Einigungsversuchs.
    • Verfahrensbeginn: Bei positiver Prüfung wird das Verfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt.
  3. Insolvenzverfahren
    • Erfassung des Vermögens: Der Insolvenzverwalter ermittelt das Vermögen und die Schulden des Schuldners.
    • Verwertung: Verwertbares Vermögen wird zugunsten der Gläubiger eingesetzt.
    • Abtretung des Einkommens: Das pfändbare Einkommen wird an den Insolvenzverwalter abgeführt und an die Gläubiger verteilt.
  4. Wohlverhaltensphase
    Die Wohlverhaltensphase dauert in der Regel drei Jahre. Während dieser Zeit muss der Schuldner bestimmte Pflichten erfüllen:
    • Erwerbstätigkeit: Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit oder Bemühung um eine solche.
    • Meldepflichten: Änderungen von Wohnsitz oder Arbeitsplatz müssen dem Gericht und dem Insolvenzverwalter mitgeteilt werden.
    • Keine neuen Schulden: Der Schuldner darf keine neuen, unangemessenen Verbindlichkeiten eingehen.
  5. Restschuldbefreiung
    • Antrag auf Restschuldbefreiung: Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase kann der Schuldner die Restschuldbefreiung beantragen.
    • Gerichtlicher Beschluss: Bei Erfüllung aller Pflichten erlässt das Gericht die verbleibenden Schulden.
    • Neuanfang: Der Schuldner ist schuldenfrei und kann finanziell neu beginnen.
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Die Verbraucherinsolvenz ist ein strukturiertes Verfahren und folgt klaren Regeln

Aktuelle Entwicklungen

Durch die Insolvenzrechtsreform 2020 wurde die Dauer der Wohlverhaltensphase von sechs auf drei Jahre verkürzt. Dies gilt für Verfahren, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden. Ziel dieser Änderung ist es, überschuldeten Personen schneller eine zweite Chance zu ermöglichen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was passiert mit meinem Auto während des Insolvenzverfahrens?
Wenn das Auto notwendig ist, um zur Arbeit zu gelangen, und keinen unverhältnismäßig hohen Wert hat, darf es in der Regel behalten werden.

Lesen Sie auch: Das Auto behalten trotz Insolvenz? und Autofinanzierung und Leasing in der Insolvenz

Kann ich während der Insolvenz eine neue Arbeitsstelle antreten?
Ja, Sie sind sogar verpflichtet, einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen oder sich um eine solche zu bemühen.

Lesen Sie auch: Nebenjob im Insolvenzverfahren? – Verbessert sich dadurch meine eigene finanzielle Lage auch wirklich?

Darf ich während der Wohlverhaltensphase ein Erbe annehmen?
Ein Erbe muss zur Hälfte an den Insolvenzverwalter abgegeben werden. Es empfiehlt sich, rechtlichen Rat einzuholen, wenn ein Erbfall eintritt.

Fazit

Die Verbraucherinsolvenz ist ein wichtiges Instrument für Menschen, die aus eigener Kraft keinen Ausweg aus ihrer finanziellen Notlage finden. Sie bietet die Chance auf einen schuldenfreien Neuanfang und eine geregelte Schuldenbereinigung. Wichtig ist, dass Betroffene frühzeitig handeln und sich über ihre Möglichkeiten informieren.

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