Gläubigerinsolvenzantrag:
Gläubigerinsolvenzantrag: Der Insolvenzantrag über die Gläubiger ist keine Seltenheit. Vor allem Unternehmer müssen vor einem solchen Antrag gewarnt sein. Zunächst wenden sich die Gläubiger selbst oder über ein Inkassounternehmen beim Schuldner, um die Forderung endlich beglichen zu bekommen. Nach einer eingeräumten Frist dürfen Gläubiger sowohl für Unternehmer, als auch für Privatpersonen einen Antrag bei Gericht auf Insolvenz stellen.
Voraussetzungen für einen Gläubigerinsolvenzantrag
Der Insolvenzantrag durch einen Insolvenzgläubiger darf nicht sofort bei jedem Zahlungsverzug gestellt werden. Zunächst muss ein rechtliches Interesse an der Verfahrenseröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen. Außerdem muss die Forderung gerechtfertigt sein und der Gläubiger benötigt einen triftigen Eröffnungsgrund. Will der Gläubiger nur Druck auf den Schuldner ausüben, dient der Antrag nicht dem rechtlichen Interesse und ist demnach nicht zulässig. Daneben muss er die Forderung glaubhaft machen. Dies funktioniert beispielsweise über einen vollstreckbaren Titel und über eine Pfandloserklärung durch den Schuldner. Als Eröffnungsgrund kommt beispielsweise die Zahlungsunfähigkeit oder bei Unternehmen auch die drohende Zahlungsunfähigkeit infrage.
Wichtig zu beachten
Ein Fremdantrag durch einen Gläubiger schützt bei Unternehmen nicht vor dem eigenen Insolvenzantrag. Geschäftsführer einer GmbH sind beispielsweise in der Antragspflicht, wenn eine Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Kommen Sie als Geschäftsführer dieser Pflicht nicht an, kann das strafrechtliche Folgen haben. Trotz Antrag des Gläubigers ist demnach noch ein eigener Antrag zu stellen. Privatpersonen unterstehen keiner Antragspflicht, sollten aber dennoch einen eigenen Antrag stellen. Der Fremdantrag ist im Rahmen der Verbraucherinsolvenz nicht mit einer Restschuldbefreiung verbunden. Diese können Sie nur erlangen, wenn Sie einen eigenen Insolvenzantrag bei Gericht einreichen. Wir helfen Ihnen!
Wollen Sie alle relevantes Details noch einmal nachhören? Wir bieten Ihnen zu diesem und anderen brennenden Themen Videos an, die auf Ihre Fragen eingehen.
Mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zu vielen anderen Themen finden Sie auf der Homepage der Kanzlei Schmidt. Für hilfreiche Videos zu anderen Fragestellungen klicken Sie hier.