Über einen Gläubigervergleich zahlen Sie als Schuldner zumindest einen Teil der Schulden an die Gläubiger zurück. Als Vergleich wird der Vorgang bezeichnet, weil die tatsächliche Lage des Schuldners genau mit den Forderungen der Gläubiger verglichen wird. In den meisten Fällen können Sie sich auf eine Ratenzahlung einigen und müssen nicht die kompletten Forderungen an die Gläubiger zurückzahlen. Insofern ist der Vergleich eine deutlich günstigere Lösung. Lassen sich die Gläubiger darauf ein? Viele Gläubiger sind dem außergerichtlichen Schuldenvergleich nicht abgeneigt. Schließlich würden Sie im Falle einer Insolvenz keine Forderungen mehr vom Schuldner erhalten. Insofern ist es besser, zumindest einen Teil der Forderungen einstreichen zu können. Als Schuldner selbst umgehen Sie somit ein teures Gerichtsverfahren und vermeiden den Stress, den das Gerichtsverfahren mit sich bringt. Ein außergerichtlicher Schuldenvergleich ist also für beide Parteien durchaus sinnvoll. Die Schulden können teilweise als Einmalzahlung oder auch auf Raten zurückgezahlt werden. Demnach gibt es zwei verschiedene Modelle des Gläubigervergleichs. Zum einen zahlt der Schuldner nur einen bestimmten Prozentsatz der Schulden zurück. Hier ist eine Einmalzahlung erforderlich, damit der Gläubiger keinen weiteren Verwaltungsaufwand mehr hat. Die Rückzahlung kann auch über eine gewisse Zeitspanne erfolgen. Hier lassen sich auch beide Arten des Gläubigervergleichs beliebig miteinander kombinieren. Vorteile des Gläubigervergleichs im Überblick
- Verhandelbarkeit der Raten und Fristen
- Keine Gerichtskosten
- Keine Veröffentlichung der finanziellen Situation
- schnelle Lösung
- Löschung des Schufa-Eintrages
Fazit: Besteht die Möglichkeit auf einen Gläubigervergleich, dann sollten Sie diese Chance für sich nutzen. Gern begleiten wir Sie – die Rechtsanwälte und ein Fachanwalt aus Eislingen, Leonberg, Stuttgart und Tübingen – auf dem Weg aus der Schuldenfallen.
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