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Privatinsolvenz: Arbeitspflicht für Rentner?

  Arbeitspflicht für Rentner: Die Privatinsolvenz bringt viele Pflichten des Schuldners mit sich. Neben der Informationspflicht und der Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter, besteht eine Arbeitspflicht für jeden Schuldner. Das bedeutet: Ein Schuldner in Insolvenz muss bestrebt handeln, um wieder eine Arbeitsstelle zu finden, die dessen Leistungen und Voraussetzungen entspricht. Der Insolvenzverwalter kann hier verlangen, die Bemühungen und Bewerbungen vorzuweisen. Bei fehlender Bemühung droht die Versagung der Restschuldbefreiung. Doch was machen Rentner in diesem Fall? Besteht eine Arbeitspflicht für Rentner? Hat ein Schuldner das gesetzliche Rentenalter erreicht, so braucht er der bestehenden Arbeitspflicht nicht mehr zu folgen. Er muss auch keine Bemühungen vorzeigen, eine Arbeitsstelle zu finden. Schließlich befindet sich der Schuldner in Rente und muss lediglich den Betrag des Einkommens abgeben, der über der Pfändungsgrenze liegt. Das Gleiche gilt für Personen, die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht erwerbsfähig sind und daher schon Rente beziehen. Auch sie unterstehen nicht der Arbeitspflicht und brauchen keine Bemühungen zur Arbeitsaufnahme zeigen. Eine Entschuldung ist bei diesen Personen dennoch ganz normal nach dem Verfahren und der Wohlverhaltensphase möglich.

Achtung Vorruhestand

Manche Menschen verzichten lieber auf einen Teil der Rente und gehen in den Vorruhestand. Gehen Sie also vor dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Vorruhestand, bleibt die Arbeitspflicht für Rentner bestehen. Schließlich sind sie noch arbeitsfähig und müssen Ihre Bemühungen dem Insolvenzverwalter zeigen. Ob Sie noch einen Arbeitgeber in diesem Alter finden, ist jedoch fraglich.  

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